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Florian G. Anderl's

FinanzBlog

GKV-Finanzlücke: Woher nehmen und nicht stehlen?

Von Florian Anderl14.09.2022Kategorien: Versicherung

Die Kassenlage in der gesetzlichen Krankenversicherung ist desolat. Bereits seit 2004 füllen Bundeszuschüsse die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. des Gesundheitsfonds.

Fakt ist, dass in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr wieder eine beträchtliche Finanzierungslücke geschlossen werden muss; laut einer Schätzung der Bundesregierung werden es Stand heute rund 17 Mrd. Euro sein (lesen Sie auch hier).

Wir sprechen allerdings davon, dass es zusätzliche Gelder braucht…der Bundeszuschuss an die GKV liegt seit Jahren schon bei 14,5 Milliarden (!) Euro pro Jahr, da sich das System schon längst nicht mehr trägt und daher alle Steuerzahler (also auch pivat Krankenversicherte) nochmals extra zur Kasse gebeten werden. Nun reicht das 2022 nicht mehr aus und es sollen mind. nochmals 14,5, wahrscheinlicher aber 17 Mrd. Euro Zuschuss hinzukommen bzw. nötig werden.

Viel Geld, das angesichts der galoppierenden Teuerungsrate – laut Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2022 ca. 8,4 Prozent betragen – und seiner Folgewirkungen erst einmal aufgebracht werden muss.

Doch woher sollen die Milliarden kommen?

Vom Bund per Bundeszuschuss, wie bereits seit 2004 durchgängig geschehen?

Die Haushaltslage hat sich infolge der anhaltenden Energiekrise dramatisch verschlechtert. Bereits zweimal hat die Bundesregierung neue Sondervermögen (für die Bundeswehr und für den Gaspreisdeckel) ausgewiesen - also auch der Bund muss seinen Gürtel enger schnallen.

Dann doch von den Versicherten? Zum einen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits eine Beitragserhöhung für 2023 festgesetzt und zum anderen sitzt auch bei den Versicherten das Geld angesichts steigender Energie- und Lebensmittelpreise nicht mehr so locker wie noch vor einem Jahr.

Nichtsdestotrotz: Die Finanzlücke muss geschlossen werden – und das Zauberwort heißt nun: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

Bei einem Blick auf den Entwurf stellt man fest, dass es sich wohl eher um ein „GKV-Finanznothilfegesetz“ handelt. Denn inwiefern eine mittelfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen sichergestellt werden soll, bleibt die Bundesregierung schuldig. Von Stabilisierung kann also wahrlich keine Rede sein.

Was hingegen klar aus dem Gesetzesentwurf ersichtlich wird: die 14,5 Mrd. Euro „Standard-Zuschuss“ der letzen Jahre werden auch 2023 nicht reichen und man rechnet daher künftig mit 16,5 Mrd. Euro. Das sind immerhin 196 Euro pro Bundesbürger und Jahr, die für die GKV ausgegeben werden müssen.

„Müssen“ ist hier ein sehr interessantes Wort, denn die aktuell Problematik war und ist Demographie-Experten seit über 20 Jahren bewusst und sie sprechen ständig darüber. Auch Lösungsansätze kennt man schon seit Langem, doch die Politik will nicht zuhören und handeln.

Nun ist man zum Handeln gezwungen und macht „Akutversorgung“ statt Vorausplanung…

Auf der Ausgabenseite wird gekürzt, gestrichen und, wenn es nicht anders geht auch mal zu einem Bilanztrick gegriffen. Insgesamt sind also schlechtere Leistungen für Patienten und weniger Geld für Ärzte zu erwarten!

Wem das noch nicht Warnung genug ist, der möge sich die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen ansehen, denn auch die sind ordentlich zusammengeschmolzen. Laut Bundesregierung sind die Reserven nämlich von 21,3 Mrd. Euro Ende des Jahres 2018 auf 10 Mrd. Euro Ende 2021 zurückgegangen. Daran hat sich nun in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wenig geändert. Ende Juni 2022 betrugen die Finanzreserven in der GKV noch 9,6 Mrd. Euro bzw. 0,4 Monatsausgaben.

Dies sei, so die Bundesregierung, immerhin doppelt so viel wie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben vorsieht. Lachhaft!

Und: Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zuletzt angekündigte Expertenkommission, die sich um die Ausarbeitung künftiger GKV-Finanzreformen kümmern sollte, wird nun doch nicht eingesetzt.

Mit anderen Worten: Eine stabile GKV-Finanzierung sieht anders aus.

Oder mit ganz anderen Worten: „Rette sich wer kann!“

(Sofern es Ihnen möglich ist, lassen Sie sich bitte professionell zu einem Wechsel in eine gute Private Krankenversicherung - und damit weg von der GKV - beraten.)

Warum nachhaltige ETFs oft nicht nachhaltig sind?!

Von Milan Koschmieder und Florian Anderl20.08.2021Kategorien: Investment

Immer mehr Menschen beschäftigen sich aktuell mit dem Thema Nachhaltigkeit und achten dabei auch auf eine nachhaltige Geldanlage. Doch was bedeutet nachhaltige Geldanlage und wie identifiziere ich einen nachhaltigen Fonds oder ETF?

Bei nachhaltiger Geldanlage gibt es verschiedene Stufen: Wie weit wollen Sie gehen? Wollen Sie nur „nichts Böses“ unterstützen oder wollen Sie sogar „etwas Gutes“ mit Ihrem Investment tun?

Kriterien zur Bestimmung, ob ein Fonds nachhaltig ist oder nicht, sind zum Beispiel die ESG-Kriterien "environment, social, governance" (Umwelt, Soziales, Aufsichtsstrukturen/Ethik). Unternehmen werden anhand von diesen Kriterien kontrolliert und wenn sie bestimmte Grenzwerte erreichen, werden Sie als "nachhaltig" eingestuft und können in einen ESG-Fonds eingebaut werden. Diese Zahlen sind jedoch relativ leicht manipulierbar („greenwashing“), also ein absolut nicht nachhaltiges Unternehmen kann mit ein bisschen Aufwand nach ESG-Kriterien als nachhaltig eingestuft werden. Da ETFs digital zusammengestellt werden und keinem aktiven Management unterliegen, prüft der Computer nur diese bestimmten Kennzahlen ohne das Gesamtbild zu sehen. Die Folge ist, dass es viele ETFs gibt, die mit dem Anhang ESG gekennzeichnet sind, aber keinen nachhaltigen Ansatz zum Investieren bieten.

Aber was ist denn nun nachhaltige Geldanlage?

In erster Linie müssen Sie für sich entscheiden, wie Sie Nachhaltigkeit definieren, da Nachhaltigkeit sehr viele Facetten hat. Generell assoziieren die meisten Menschen damit jedoch Themen wie Umwelt & Menschenrechte.

Nachhaltige Fonds sind meistens in Unternehmen investiert, die nichts „Böses“ tun, also keine Waffen, starke Umweltverschmutzung, keine Menschenrechtsverletzungen, etc.

Es gibt jedoch auch Impact-Titel. Diese Titel investieren in Unternehmen, die aktiv Gutes tun, gegen den Klimawandel, gegen Armut, gegen Naturverschmutzung, etc. Sie sind jedoch deutlich schwerer zu finden. Ein möglicher Indikator ist das FNG-Siegel.

Beim FNG-Siegel werden die einzelnen Unternehmen in einem Fonds deutlich genauer durchleuchtet, als nur anhand von ESG-Kriterien. Die Analyse findet nicht nur digital, sondern durch Mitarbeiter der Qualitätssicherungsgesellschaft nachhaltiger Geldanlagen statt. Besonders „gute“, nachhaltige Fonds bekommen zum Siegel noch einen, zwei oder drei Sterne. Ab zwei Sternen lässt sich bei diesem Siegel von einem Impact-Produkt sprechen, ein Fonds mit einem Stern tut Gutes, aber ist nicht vollkommen nachhaltig und das Siegel ohne Stern sichert immerhin die Mindeststandards ab.

FAZIT

  • ESG bedeutet nicht immer nachhaltig (leicht manipulierbar)
  • Wenn Titel mit den Stichworten Nachhaltigkeit, Sustainability, ESG oder SRI gekennzeichnet sind, können Sie auf Websites wie "onvista" anhand von der WKN herausfinden, welche die Top Holdings sind (die 10 größten Anteile im ETF). Dabei sehen Sie schnell, ob Unternehmen auftauchen, die nicht Ihren Nachhaltigkeitsvorstellungen entsprechen (z.B. Nestlé, Amazon, McDonalds) oder nicht. 
  • Nutzen Sie ggf. einen Berater, der diesen Bereich gut kennt und dort eine Expertise hat

EuGH: Millionen Verbraucher können nun widerrufen

Von Rechtsanwälte Stenz & Rogoz06.05.2020Kategorien: Finanzierung

Text gekürzt - Inhalte mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Stenz & Rogoz, Hersbruck

Es ist ein Paukenschlag, der aus Luxemburg zu vernehmen ist: Der Europäische Gerichtshof hat am 26.03.2020 auf Vorlagefrage des Landgerichts Saarbrücken im Verfahren C-66/19 entschieden, dass eine Widerrufsinformation der Sparkasse - diese wies die in nahezu allen deutschen Darlehensverträgen ausgewiesene Kaskadenverweisung auf - europarechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird.

Konkret fordert der EuGH, dass Verbraucherkreditverträge in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen. Andernfalls würde die Wirksamkeit des Widerrufsrechts ernsthaft geschwächt. Außerdem steht die Richtlinie dem entgegen, dass ein Kreditvertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats verweist (sog. Kaskadenverweisung). Dieser Kaskadenverweis findet sich in praktisch allen Darlehensverträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen wurden. Er lautet:

„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angabe zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Der EuGH kritisiert, dass sich in § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht etwa eine Auflistung abgedruckt ist, welche Pflichtangaben im Darlehensvertrag enthalten sein müssen. Vielmehr ist dort erneut eine für den Verbraucher unzumutbare Weiterverweisung folgenden Inhalts enthalten.


Bindet das EU-Urteil deutsche Gerichte?

Auf europäischer Ebene unterscheidet man generell zwischen Verordnungen und Beschlüssen einerseits und Richtlinien andererseits. Während Verordnungen und Beschlüsse ab dem Tag ihres Inkrafttretens automatisch in der gesamten EU gelten, müssen Richtlinien von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

Im vorliegenden Fall hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Wege der sog. Vorabentscheidung dazu Stellung genommen, ob diverse verbraucherschützende Vorschriften in der Richtlinie 2008/48 von Deutschland richtig umgesetzt wurden. Der EuGH ist zu dem - auch für die Juristen überraschend deutlichem - Ergebnis gekommen, dass dies nicht der Fall war. 

Allerdings ist folgendes zu beachten: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge (Art. 19 EUV). Die Urteile des EuGH sind an und für sich bindend für die Institutionen der Union wie auch für die Mitgliedstaaten. Bergmann (veröffentlicht im Handlexikon der Europäischen Union, 5. Auflage, 2015) weist aber darauf hin, dass der Gerichtshof auch auf die Bereitschaft der Mitgliedstaaten angewiesen ist, freiwillig den Urteilen Folge zu leisten; das heißt die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten und der Union müssen miteinander kooperieren.  

Jedenfalls in den Fällen, in denen Banken oder Sparkassen ihren Kunden Widerrufsinformationen erteilten, die nicht aufgrund sprachlicher oder gestalterischer Abweichungen in den Genuss der sog.Gesetzlichkeitsfiktion (oder Richtigkeitsfiktion) kamen, wird sich das Urteil unserer Einschätzung nach erheblich zu Gunsten der Verbraucher auswirken. Die Oberlandesgerichte in Düsseldorf (Beschluss vom 31.03.2020, Aktenzeichen I-6 U 160/19) und Köln (Beschluss vom 06.04.2020, Aktenzeichen: 12 U 52/19) haben das Urteil des EuGH jeweils als nicht bindend angesehen. Das OLG Düsseldorf hat übersehen, dass sich aus den Gesetzesmaterialien lediglich ergibt, dass sich der deutsche Gesetzgeber Gedanken darüber gemacht hat, wie ein Muster einer Widerrufsbelehrung aussehen kannDer Gesetzgeber hat aber gerade keine Aussage getroffen, dass eine Belehrung, die sich nicht am Muster orientiert  - und damit keiner Richtigkeitsfiktion unterliegt - den Kaskadenbeweis enthalten darf. Kursorisch hat der BGH in einem noch nicht veröffentlichten Beschluss Stellung genommen. Nach Einschätzung der Kanzlei Stenz & Rogoz wird sich der Bundesgerichtshof in Kürze nochmals mit dem Kaskadenverweis befassen müssen. Denn das deutsche (!) Recht war - dies hat der BGH noch nicht gewürdigt - sogar verbraucherfreundlicher als die EU-Verbraucherkreditlinie: So ist der Darlehensgeber dort klar und verständlich über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts aufzuklären. Art. 10 Abs. 2 Buchst. p der Richtlinie 2008/48 spricht lediglich davon, dass diese Informationen in klarer und prägnanter Form zu erteilen sind. Damit ist das deutsche Schutzniveau also höher als das europäische.

Der Rechtsansicht des BGH (Beschluss vom 19.03.2019, Aktenzeichen: XI ZR 44/18) widerspricht der EuGH eindeutig. U.a. führt es aus, dass die Richtlinie sehr wohl auf Immobilardarlehensverträge anwendbar sei. 

Doch auch in den Fällen, in denen Banken und Sparkassen Widerrufsinformationen eins zu eins übernommen haben, erwartet die Kanzlei Stenz & Rogoz zumindest, ein großzügiges Entgegenkommen der Kreditinstitute. Aus höchster Instanz wurden den Verbrauchern nunmehr bescheinigt, dass sie - unabhängig vom Vorliegen einer Gesetzlichkeitsfiktion - nicht verständlich über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Es wäre ein starkes Stück, so Rechtsanwältin Rogoz in einer ersten Reaktion auf das EuGH-Urteil, wenn sich Banken auf eine formale Position zurückzögen.


Das bedeutet das Urteil für Sie:

Das Urteil erging zwar gegen die Kreissparkasse Saarlouis. Betroffen davon sind grundsätzlich sämtliche in Deutschland von 2010 bis 2016 verwendete Widerrufsinformationen. Das ist nicht nur unsere Meinung. So titelt etwa die Süddeutsche:  "Millionen Verbraucher können Kreditverträge widerrufen". Die FAZ schreibt: "Der Europäische Gerichtshof macht Millionen deutscher Verbraucher glücklich." N-TV schreibt von einer "Sensation beim Widerrufsjoker". 

Die Kanzlei prüft für Sie kostenfrei, ob Sie von dem Urteil profitieren! 

Aktienmärkte besser als ihr Ruf

Von Florian Anderl15.01.2020Kategorien: Investment

Die Investition in Aktien zur Altersvorsorge ist bei den meisten Deutschen unbeliebt. Mit 43 Prozent glaubt eine relative Mehrheit, dass Aktien zu unsicher dafür sind; weitere 24 Prozent sind sich unschlüssig. Die Kursschwankungen an den Börsen gelten als zu gefährlich. Dabei beweist eine Auswertung des MSCI World (Aktienindex) über die Börsenjahre zwischen 1970 und 2017, dass es insgesamt 35 positive Jahresabschlüsse gab...das entspricht nahezu Dreiviertel aller geprüften Jahre!

Die durchschnittliche Wertentwicklung betrug in diesem Zeitraum 7,9 Prozent, im schlechtesten 30-Jares-Zietraum immerhin noch bei ca. 6 Prozent pro Jahr! Der MSCI World spiegelt über 1.600 Aktien aus 23 Industrienationen die Wertentwicklung an den globalen Finanzmärkten sehr gut wider und gilt als einer der wichtigsten Indizes weltweit; somit sind die o.g. Fakten durchaus valide udn relevant.

Fazit: Langfristig betrachtet sind Aktien (und Fonds bzw. ETFs) zum Vermögensaufbau also sehr gut geeignet und können ein wichtiger Baustein in Ihrer Altersvorsorge-Strategie sein.

Die Gesundheitsfragen der Debeka

Von Florian G. Anderl28.06.2019Kategorien: Versicherung

...oder warum man besser anderswo krankenversichert sein möchte.

Sicherlich ist Ihnen allen geläufig, dass man bei einer Beantragung einer Krankenversicherung gewisse Gesundheitsangaben an den Versicherer weitergeben muss. Üblich ist dabei, dass der Versicherer 3, 5 oder auch in stationären Bereichen teils auch 10 Jahre in die Vergangenheit rückfragt und konkrete Informationen zu Behandlungen, Untersuchungen oder auch unbehandelten Gebrechen abfragt. 

So auch die Debeka, die in den Gesundheitsfragen zuerst ambulante Behandlungen, Medikamentenverordnungen, Untersuchungen und Beratungen der letzten 3 Jahre abfragt. Im stationären Bereich wird 5 Jahre zurück gefragt und in Frage Nr. 5 schließlich auch auf angeratene kommende Untersuchungen eingegangen. Soweit so gut!

Doch dann gibt es noch Frage XI Nr. 6: "Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?"

Die Problematik ist, dass hier keinerlei zeitliche Begrenzung mehr vorgesehen wurde, was juristisch schwierig, technisch sogar unlösbar ist. Denn geben Sie hier ein "Nein" bei der Frage an, ist der Vertrag dauerhaft kündbar ("vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung"), da mit Sicherheit irgendeine Erkrankung oben nicht angegeben werden musste. Normalerweise ist man ja älter als 5 Jahre, wenn man eine private Krankenvollversicherung beantragen will, sodass die Gesundheitsfragen nun von 5 Jahren auf "beliebig lange" ausgeweitet wurden! Bei Angabe von "Nein" haben wir also nicht 5 sondern die vergangenen 20/ 25/ 30 oder mehr Jahre zu beachten und es ist mehr als wahrscheinlich, dass in diesem Zeitraum auch eine gesundheitliche Problematik und eine Behandlung und Untersuchung bestand. Gibt man "Ja" an, kann man sich auf eine tagelange Arbeit einstellen, da man alle (!) Untersuchungen angeben muss. Ob man dabei nicht trotzdem etwas vergessen könnte?!

Fazit: Bei Würdigung dieser Frage kann man guten Gewissens niemandem raten, sich bei der Debeka privat Kranken zu versichern, da dieser Vertrag auf Dauer zu Problemen führen kann. Gesundheitsfrage XI Nr. 6 ist einfach nicht abschließend zu beantworten! 

Wir raten also allen unseren Mandanten davon ab, die Debeka mit ins Kalkül zu ziehen und versprechen, dass wir Ihnen gleiche oder bessere Leistung für ähnlichen Beitrag bewerkstelligen können. 

Gut geplant in den Ruhestand

Von Florian G. Anderl29.05.2019Kategorien: Allgemeines

Warum Altersvorsorge eigentlich Ruhestandsplanung und Ruhestandsplanung langfristiger Vermögensaufbau ist…

Wir alle lesen, hören und spüren die Tatsache, dass die gesetzliche Rentenversicherung alleine als Altersvorsorge nicht mehr ausreicht. Überall wird die Notwendigkeit von privater Vorsorge gepredigt. Doch niemand erzählt Ihnen wie Sie ans Ziel kommen.

Eine Rentenversicherung zu kaufen ist jedenfalls nicht die Lösung Ihrer Probleme!

Eine Planung muss her - eine Ruhestandsplanung, die Ihnen die Chance gibt Ihre persönlichen Wünsche und Ziele, die Einnahmen im Alter, die Inflation „unterwegs“ und in der Rente sowie den echten Bedarf an Vermögen gegenüber zu stellen und daraus die nötigen Sparbeiträge und Produktlösungen zu kombinieren.

Der erste Schritt ist also die Analyse des Status Quo („Standortbestimmung“), welche Basis der Planung ist. Danach wird das Ziel herausgearbeitet, denn ohne Start- und Zielpunkt kann Ihnen kein Navigationssystem den Weg weisen. Doch genau das brauchen Sie doch: einen Wegweiser!

Haben Sie das Ziel definiert, können Sie mit Hilfe von einfacher Finanzmathematik den nötigen Kapitalbedarf für die inflationsbereinigte Rente berechnen und daraus die Sparsumme ableiten, die Sie in gewisse Produkte stecken sollten. Hierbei gilt es nun natürlich noch die staatlichen Förderungen, Kosten, Steuern und die mögliche Rendite zusammenzurechnen, damit Sie auch mit dem korrekten „Wirkungsgrad“ der einzelnen Produktlösung rechnen.

Wir raten generell immer alles zusammen zu betrachten und nicht wegen einer Förderung oder steuerlichen Entlastung ein zu teures oder unrentables Angebot anzunehmen!

Da sich Ihr Ruhestand meist noch in der Ferne (20 oder 30 Jahre Arbeit warten noch vorher) befindet und niemand die nächsten Jahrzehnte mit höchster Sicherheit vorhersagen kann, empfehlen wir immer eine Kombination verschiedener Produkte zu Ihrer individuellen Lösung zusammenzustellen. Wie ein Tisch mit 4 Beinen steht Ihre Planung dann stabiler als auf einem.

Nutzen Sie die verschiedenen Schichten und bedenken Sie, dass nicht nur eine Rentenversicherung Ihren Vermögensaufbau für die Rente darstellen kann; oft sind Fonds und ETFs sogar weit rentabler und günstiger… auf einen 30-Jahres-Zeitraum war der weltweite Aktienindex MSCI World seit 1970 nie unter 6% jährlicher Rendite (im Durchschnitt!) gefallen - hätten Sie das gedacht?

Kombinieren Sie also Geldanlagen und Versicherungen in schlauer und  logischer Gewichtung und nutzen Sie die Stärken verschiedener Angebote aus, damit Sie den langfristigen Vermögensaufbau für Ihren Ruhestand bestens und mit möglichst geringem Einsatz umsetzen können… schließlich ist auch jetzt schon Zeit das Leben zu genießen und nicht erst mit 67!

Diese 5 Fehler sollten Sie bei Immobilien als Kapitalanlage vermeiden!

Von Florian G. Anderl und Christina Anderl15.05.2019Kategorien: Investment

In Zeiten der Niedrigzinsen bringt Anlegern ein Sparbuch oder Festgeldkonto kaum bis keine Zinsen mehr. Dafür sind die Zinsen für Darlehen extrem gering und so denken viele Privatanleger darüber nach, eine Immobilie als Kapitalanlage zu kaufen.

Die Grundüberlegungen zur Rendite und mögliche Fehler in der Strategie sind dabei übrigens für alle angebotenen Immobilien gleich - egal, ob es sich um eine gewöhnliche Eigentumswohnung zur Vermietung oder Appartements in einer Seniorenresidenz, einem Pflegeheim oder einem Studentenwohnheim handelt.

Fehler 1: Mietrendite „brutto statt netto“

Wer sich für eine Immobilie als Kapitalanlage interessiert, erhält von den Verkäufern häufig eine Modellrechnung oder die Angabe einer zu erwarteten Rendite. Dabei sind häufig sehr optimistische Mieten und Kennzahlen hinterlegt und die Kosten sind teils gar nicht darin enthalten.

Kaufen Sie also niemals aufgrund dieser einen Zahl eine Immobilie, sondern hinterfragen Sie die Berechnung und Mietrendite anhand der Infos aus dem Exposé. Sollten Sie noch Infos brauchen, fragen Sie den Verkäufer oder Vermittler. Erwartete Mieten und die Kosten der Einheit können Sie dann auch über diverse Immobilienportale im Internet vergleichen, um zu sehen, ob die Annahmen realistisch sind.

Nun rechnen Sie die Miete abzgl. der Kosten, die Sie nicht durch den Mieter über die Nebenkosten bezahlt bekommen (z.B. Hausverwaltung, Instandhaltung, Rücklagen, Bankgebühren) und teilen diese dann (als Jahresnettomiete) durch die Anschaffungskosten - das ist der Kaufpreis sowie alle dazugehörigen Kosten (Makler, Notar, Grunderwerbssteuer). Sie werden eine wesentlich niedrigere Rendite errechnen als die Angabe des Verkäufers/ Maklers!

Fehler 2: falsche Finanzierungsstrategie

Immobilien gehören zu den teuersten Objekten, die Sie in ihrem Leben erwerben werden.

Meist versprechen die Verkäufer ein attraktives Geschäft durch den Aufbau von Vermögen auf Kosten der zukünftigen Mieter. Die Mietzahlungen sollen die Ausgaben für den Kredit und sonstige Kosten decken. Abgesehen vom eingesetzten Eigenkapital soll sich die Immobilie also weitgehend selbst tragen.

Die Baufinanzierung wird damit zum Hebel der Rendite, der allerdings in beide Richtungen wirken kann: Liegt die Rendite über dem Hypothekenzins (nach Steuern), steigert der Hebel die Rendite. Denn für das geliehene Geld zahlt der Käufer weniger, als er insgesamt mit Objekt verdient. Liegt die Rendite aber unter dem Hypothekenzins, so ziehen die Kosten für die Finanzierung die Rendite nach unten. Dieser „leverage-Effekt“ ist ein wichtiger und gerne übersehener Punkt.

Fehler 3: keine Finanzierung

Auch das gegenteilige System birgt Risiken: wenn Sie zu konservativ an die Geldanlage herangehen und sich vor dem Schulden machen scheuen, können Sie in vielen Fällen auch gleich das Festgeldkonto behalten. Denn die Nettorendite, die Sie oben berechnet haben und die häufig nach Kosten etc. bei unter 2% p.a. liegt, ist dann die Verzinsung, die Sie in den kommenden 30 oder mehr Jahren auf Ihr Vermögen wirken lassen…das ist fatal, denn damit verlieren Sie real Vermögen - nach Inflation sind Sie bei 2% Zins schon negativ!

Eine langfristige Geldanlage sollte natürlich rentabel und zumindest über Inflationsniveau liegen; das wäre ohne Finanzierungshebel bei den aktuellen Immobilienpreisen häufig nicht machbar. Denken Sie dabei auch an die langfristige Zinssicherheit durch eine Zinsbindung, die möglichst zur Laufzeit der Finanzierung passt.

Fehler 4: falsche Immobilie

Auch wenn Sie in Ihrem Grundszenario bereits die Kosten und den Erhaltungsaufwand berücksichtigt haben, ist es immer noch optimistisch. Sie gehen i.d.R. davon aus, dass der „normale Verlauf“ nicht gestört wird. Der Alltag eines Vermieters sieht jedoch häufig anders aus: Mieter zahlen nicht pünktlich oder gar nicht mehr, Reparaturen sind kostspieliger als erwartet. Vor allem aber kann die Wertentwicklung und damit der potentielle Verkaufspreis hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Damit Sie ggf. auch rentabel wieder verkaufen können, muss die Nachfrage nach Immobilien am gewählten Standort zum Zeitpunkt des Verkaufs hoch sein: Neue Käufer müssen also bereit sein, wieder einen hohen Preis zu zahlen. Und das, obwohl sich die Wohnung bzw. Bodenbeläge, Türen und Keramik abnutzen.

Neben dem Alter und der Abnutzung gibt es noch eine Vielzahl von Faktoren, die die Immobilienpreise beeinflussen. Die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort und in Deutschland gesamt, die Altersstruktur der Bevölkerung und v.a. die allgemeine Zinsentwicklung sind wichtige Punkte. In Zeiten niedriger Zinsen sind auch die Hypothekenzinsen niedrig, und andere Anlageformen versprechen nur niedrige Renditen; dadurch steigen die Immobilienpreise. Beachten Sie bei einem Kauf, dass auch das genaue Gegenteil passieren kann und Sie ggf. genau in dieser Phase wieder verkaufen wollen oder müssen.

Fehler 5: fehlende Streuung/ Klumpenrisiko

Die Gesamtwirkung der verschiedenen Einflussfaktoren ist auf eine lange Zeit nicht vorhersehbar. Fest steht aber, dass Sie als Anleger viel Geld in die Immobilie investiert und nicht über verschiedene Anlageklassen gestreut haben. Man spricht in diesem Fall von einem Klumpenrisiko.

Müssen Sie nun die Immobile verkaufen, weil Sie keine alternativen Geldanlagen und einen „Notgroschen“ vorrätig haben, kann Sie das oben beschriebene Risiko sehr hart treffen.

Generell gilt das Motto „Wer breit streut, rutscht nicht aus!“ auch hier und Sie sollten nur dann eine Immobilie als Kapitalanlage kaufen, wenn Sie das nötige Kapital haben, um zu streuen. Damit ist eine Streuung innerhalb verschiedener Geldanlagen und auch innerhalb verschiedener Standorte und Immobiliengattungen gemeint. Ohne Streuung ist das Risiko immens und eine Immobilie ist dann keine gute Geldanlage, sondern kann auch zum Geldgrab werden!

Fazit: Alternativen prüfen lohnt sich

Eine Immobilie zur Kapitalanlage ist als keineswegs „automatisch“ schlau und eine lohnenswerte Investition. Die Rendite der Immobilie hängt an sehr vielen Variablen, die nie 100%ig vorhergesagt werden können. Das ist generell kein Problem, aber wer seine gesamten Ersparnisse in eine Immobilie zur Vermietung steckt, läuft Gefahr, am Ende viel schlechter abzuschneiden als erhofft.

Überlegen Sie daher genau, was Sie von der Kapitalanlage-Immobilie erwarten und ob Sie tatsächlich  gute Aussichten haben eine bessere Rendite als beim Festgeld zu erzielen. Sollten Sie auf höhere Renditen aus sein, können Sie aktuell nur mit einem langfristigen Investment in Wertpapiere und ETFs ans Ziel gelangen. Wer Ihnen heute eine Immobilie mit 6 Prozent Rendite arbeitet hat entweder den heiligen Gral gefunden oder extrem optimistisch gerechnet.

Einzige Möglichkeit mit Immobilien solche Renditen zu erzielen: Projektentwickler oder Bauträger werden oder sich an einem beteiligen. Auch das hat Risiken und auch hier muss man sein Geld intelligent streuen, aber zumindest kann man dann mit Immobilien noch „Geld verdienen“!

Reiseversicherungen

Von Ramona Bochnia08.05.2019Kategorien: Versicherung

Ist der Sommerurlaub schon gebucht? Oder soll es erst in den kalten Monaten in die Sonne gehen? Jeder von uns macht gerne Urlaub. Oftmals verbinden wir dieses Thema jedoch nur mit positiven Aspekten und vergessen dabei an eine Absicherung für den „Fall der Fälle“ zu denken. Etwa jeder zehnte Reisende wird im Urlaub krank. Egal ob Lebensmittelvergiftungen, Magen-Darm-Erkrankungen, Infektionen oder sogar Knochenbrüche, ein Arztbesuch ist dann unumgänglich. Dadurch entstehen Kosten, die schnell mehrere hundert oder gar tausend Euro betragen können.

Was viele nicht wissen: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen und auch privaten Krankenversicherungen gilt nicht automatisch auch für Auslandsaufenthalte!

Mit dem Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung gehen Sie auf Nummer sicher. Denn diese schließt die Deckungslücke zu Ihrer bestehenden Krankenversicherung und übernimmt so nicht nur die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen oder für Arznei- oder Verbandmittel, sondern auch für einen möglicherweise notwendigen Krankenrücktransport.

Hier haben Sie nicht nur die Möglichkeit eine Auslandskrankenversicherung berechnen und beantragen zu können, sondern finden in der Produktübersicht noch weitere Reiseversicherungen wie z.B. die Reiserücktrittsversicherung.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und sicheren Urlaub!

Sparen Sie für Ihr Kind - aber bitte richtig!

Von Florian G. Anderl11.04.2018Kategorien: Versicherung

Kinder haben manchmal große Wünsche und auch das Studium oder die Ausbildung, die erste eigene Wohnung oder das Auto wollen finanziert werden - Eltern und Großeltern sparen daher gerne schon ab der Geburt für die Kleinen. Doch wie spart man heute richtig? Welche Fehler sollte man vermeiden?

Auch 2018 werden häufig noch Ausbildungsversicherungen und sog. Kinderpolicen (mit klangvollen Namen von Comic-Figuren) empfohlen, wenn es darum geht monatliche Sparbeiträge und auch einmalige Geldgeschenke von Geburtstag und Weihnachten gut anzulegen.

Sinnvollerweise startet man die Suche nach dem geeigneten Produkt damit, dass man das Ziel bestimmt, also die Frage klärt: „Wofür soll das Angesparte verwendet werden und wann?“

Abhängig von den Wünschen und Zielen sowie von der Laufzeit bieten sich mehrere sinnvolle Varianten an.

Kosten beachten

Neben den eigenen Zielen gilt es noch ökonomische Gesichtspunkte ins Auge zu fassen - allen voran die Kosten! 

Eine Ausbildungsversicherung oder Kinderpolice ist z.B. nach Art der Lebensversicherung berechnet und entnimmt daher in den ersten 5 Jahren bereits die Provision für die gesamte Vertragsdauer. 

Ein Beispiel: Sie möchten 50 Euro für Ihr Kind sparen und kaufen (auf Anraten des Versicherungsvermittlers) eine Police, die bis zum 67. Geburtstag Ihres Kindes läuft. Dann enthält dieser Vertrag etwa 600 Euro Provision. Das erscheint vielleicht wenig, aber wenn Sie beachten, dass damit 20% der Einzahlungen aus den ersten 5 Jahren „verpuffen“ und jede Zuzahlung ebenfalls noch mit Kosten und Provisionen belegt wird, sieht es schon eher teuer aus. 

Durch einen Provisionsvertrag erhält das Kind also erst nach 8 Jahren Spardauer und einem angenommenen Zins von 4,5% p.a. ein Vertragsguthaben, das über den eingezahlten Beiträgen liegt; in den Jahren davor fehlen einige hundert Euro durch die Anfangskosten! Berücksichtigt man auch die hohen laufenden Kosten der Provisionspolicen, dauert es sogar noch ein Jahr länger um seine Einzahlungen wieder als Guthaben zu erhalten. Zum 18. Geburtstag verschenken Sie dann etwa 3.000 Euro weniger als in einer Sparform, die keine Provisionskosten enthält. 

Zusatzoptionen - was brauchen sie wirklich?

Nun haben Produktanbieter natürlich etliche Gründe für Ihr Produkt in bunten Werbebroschüren stehen: Schulunfähigkeitsoption, Unfallrente, Absicherung eines Versorgers etc.

Auch hier dürfen Sie sich die Frage nach Ihren Zielen und Wünschen stellen…wollen Sie einen Sparvertrag oder Absicherung für Ihr Kind (oder sich selbst) einkaufen? Denn wenn Sie beides wollen, dann kann eine Kinderpolice durchaus sinnvoll sein - aber bitte als provisionsfreier Honorartarif!

Sollten Sie lieber eine einzelne Unfallversicherung abschließen und gewinnbringend Sparen wollen, so bietet sich ein ETF-Sparplan an, der bei einer Direktbank oder einem Honorarberater mit günstigen Kosten geführt werden sollte.

Was ist ein ETF?

Hinter der Empfehlung des ETF-Sparplanes verbergen Sie mehrere Botschaften:

  • bei einer Laufzeit von ca. 18 Jahren (oder länger) gibt es - gerade im heutigen Zinstief - keine Alternative zu einem börsenorientierten Investment.
  • wer in Aktien investieren möchte und gleichzeitig breit streuen will, der sollte Fonds nutzen
  • aktive Fonds mit hohen Kosten schlagen langfristig den Index nicht…also besser gleich den Index kaufen

Aus Statistiken lernen wir, dass man bei einer Laufzeit von 18-20 Jahren im Durchschnitt mit 8,64% Rendite rechnen konnte, wenn man in der Vergangenheit den weltweiten Index „MSCI World“ gekauft hätte. Im schlechtesten Fall wären es „nur“ 4,17% p.a. gewesen und damit immer noch ein positiver Wert!

Die Ängste vor der Schwankung an den Börsen sind also bei einem langfristigen Sparplan gänzlich unbegründet und somit ist hier die Empfehlung (ob mit oder ohne Versicherungsmantel), sich an der Börse zu engagieren, damit Ihr Kind eine gute Rendite bekommt. Gleichzeitig nutzt der weltweite Aktienindex aber natürlich den positiven Effekt der Risikostreuung, da er weltweit in allen Branchen investiert ist und somit regionale Probleme oder einen „Dieselskandal“ besser verkraftet als eine Aktie eines deutschen Automobilherstellers.

Daher ist der zweite Rat: nutzen Sie Fonds, die breit streuen können.

Doch auch hier gibt es Unterschiede. Viele Fonds haben einen Fondsmanager und ein Team von Analysten, die sich gerne gut bezahlen lassen. Dann liegen die laufenden Kosten schnell bei 1,5 - 2 Prozent pro Jahr und schmälern damit die Rendite. 

Ein Indexfonds (kurz: ETF) bildet passiv einen bestimmten Aktienindex nach, zum Beispiel die Kurse der 30 im Dax gelisteten Unternehmen oder die gut 1.600 Aktien im MSCI-World-Index. Der Fonds braucht kein teures Management, da die Auswahl und Gewichtung der Aktien durch den Index vorgegeben sind. Bis zu 90 Prozent der aktiv gemanagten Fonds schaffen es ohnehin nicht, besser als der entsprechende Index zu sein. Je länger die Anlagedauer, desto mehr kommen die geringen Kosten des ETF zum Tragen und erhöhen dadurch die Rendite. 

ETF-Sparplan oder doch Kinderpolice?

All diese Vorteile kann man auch in einer fondsgebundenen Rentenversicherung für sein Kind vereinen und dazu noch Steuervorteile und ggf. einen Absicherungsbaustein nutzen. Diese steuerlichen Vorteile kommen aber erst dann sinnvoll zum Tragen, wenn man 20 oder mehr Jahre Laufzeit in seinem Vertrag hat. Und somit kommen wir zur zentralen Frage, die wir eingangs bereits gestellt haben: „Wofür soll das Angesparte verwendet werden und wann?“

Nur wenn Sie diese Frage zu Beginn bereits beantworten können, haben Sie die Chance die beste Variante für die Vorsorge Ihrer Kinder zu wählen. Insgesamt sind jedenfalls beide Lösungen, die mit geringen Kosten daherkommen, sinnvoller und besser als die bekannten Provisionspolicen.

Fazit: lassen Sie sich von lustigen Comic-Namen und Geschenken zur Ausbildungsversicherung eher abschrecken als anlocken, denn dann ist die Chance weit höher, dass Sie richtig wählen!

Kritik an Robo-Advisors: „Klug investieren geht anders“

Von Dieser Artikel stammt von: DAS INVESTMENT27.02.2018Kategorien: Investment

Die "Welt am Sonntag" hat jüngst untersuchen lassen, wie ausgewogene Depots traditioneller Fondsgesellschaften im Vergleich zu ausgesuchten Robo-Advisors abgeschnitten haben - und zwar während des Kurseinbruchs vom 24. Januar bis zum 9. Februar dieses Jahres. In dieser Zeit tauchte der Dax von 13.500 auf rund 12.000 Zähler ab und büßte somit rund 11 Prozent ein.

Ein ausgewogenes Depot aus Exchange Traded Funds (ETFs) mit 50 Prozent weltweit gestreuten Aktien und 50 Prozent ebensolcher Anleihen verlor in jenen drei Wochen knapp 5 Prozent und fing den herben Aktienverlust gut auf.

Robos verloren deutlich mehr

Das können die Robo-Advisors nicht unbedingt von sich sagen: Gleich drei Anbieter verloren deutlich mehr als das ETF-Depot, der Marktführer Scalable Capital büßte sogar über 8 Prozent ein, während traditionelle Häuser von Union Investment bis DWS 3 bis 4,5 Prozent abgaben – auch wenn man bei Scalable & Co. darauf verweist, dass man sich nicht an solchen kurzen Fristen orientiere. Dummerweise liegen die Roboterstrategien des Unternehmens auch seit dem 1. Januar 2017 relativ weit hinten, wie die Zeitung vermerkt.

Ist also der Mensch der Maschine überlegen? Das wäre ein vorschnelles Urteil, wie wir finden. Doch ein paar Dinge lassen sich durchaus sagen:

Erstens: Ein starres Portfolio ohne die Möglichkeit von Eingriffen beziehungsweise ohne eine vernünftige Ausstiegsstrategie wird nicht dadurch besser, dass es von Computern statt von Menschen geführt wird. Dies ist das Dilemma aller Buy-and-Hold-Portfolios, egal mit welcher Aktienquote: Sie sind stets investiert und fahren mit den wiederkehrenden Börsenzyklen daher komplett nach oben, aber auch nach unten – obwohl die Wissenschaft und der gesunde Menschenverstand zeigen, dass es sowohl das Kapital wie auch die Nerven schont, wenn man die Talfahrt durch frühzeitige Ausstiege verkürzt und erst bei neuen Aufwärtstrends einsteigt. Viele Modelle der Robo-Advisors sind jedoch starr, um die Kosten für die Anbieter zu reduzieren und die Marge hoch zu halten.

Zweitens: Dass die traditionell arbeitenden Geldmanager im obigen Beispiel die Roboter geschlagen haben, dürfte sie freuen, ist aber keine Garantie, dass solche diskretionären Entscheidungen immer aufgehen. Im Gegenteil, eine Fehleinschätzung der künftigen Entwicklung kann ordentlich ins Geld gehen. Es ist unseres Erachtens daher wenig sinnvoll, sich bei der Geldanlage nur auf das menschliche Urteil zu verlassen. Vielmehr braucht es Strategien, die aus guten Gründen in der Vergangenheit ihre langfristige Überlegenheit bewiesen haben. Vermögensverwalter, die in einem solchen Kontext Justierungen vornehmen und etwa bei einem vermuteten Tief in kleinerem Maß Aktien zukaufen, haben gute Chancen, für ihre Kunden einen Mehrwert zu erwirtschaften. Liegen sie daneben, hält die Strategie den Schaden in Grenzen.

Unser Fazit: Die Fragestellung "Ist der Mensch oder die Maschine der bessere Anleger?" führt in die Irre. Wir erwarten bessere Ergebnisse, wenn wir die positiven Aspekte beider Ansätze auf einer soliden und ausreichend getesteten Grundlage verbinden.

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Warum die Moderne Portfoliotheorie nach Markowitz nicht mehr funktioniert

Von Florian G. Anderl13.12.2017Kategorien: Investment

Fast alle Vermögensverwalter und Anlageberater treffen ihre Entscheidungen auf Basis der „Modernen Portfoliotheorie“. Doch die Kapitalmarktforschung zeigt: Die Theorie hat schwere Mängel und unterschätzt die Verlustrisiken drastisch.

Mit einer mathematisch eleganten und vor allem einfachen Lösung startet Harry Markowitz ins Rennen um die Suche nach dem optimalen Portfolio - er nutzt die Normalverteilung, so etwas wie die Allzweckwaffe der Statistiker. Heraus folgt die Moderne Portfoliotheorie, für die der US-Ökonom, der sie vor rund 60 Jahren entwickelte, 1990 den Nobel-Gedächtnispreis erhielt.

Dank seiner Theorie konnte man die Risiken einer Geldanlage und die erzielbaren Renditen erstmals berechnen - sie stellt somit zweifellos einen Meilenstein in der Kapitalmarkttheorie dar. Doch seitdem ist viel passiert. Finanzmarktforscher und Statistiker haben in den vergangenen Jahren aufgedeckt, dass die Moderne Portfoliotheorie schwere Mängel aufweist: vor allem unterschätzt sie Verlustrisiken dramatisch. In der Wissenschaft und Forschung ist es üblich, dass Theorien im Laufe der Zeit überarbeitet werden - kein Problem also?

Doch! In diesem Fall hat die Sache einen Haken: Die Mehrheit der Fondsmanager, Anlageberater und Vermögensverwalter vertraut den Gesetzen immer noch. Robo-Advisor tun es häufig auch! Unzählige Anlageentscheidungen werden täglich nach der Theorie von Markowitz gefällt. Das Nachsehen haben Anleger, die diesen vermeintlichen Finanzprofis ihr Geld anvertrauen, denn sie gehen unbewusst ein zu hohes Risiko ein.

Mehr Wertpapiere, weniger Risiko

Die Schwächen der Modernen Portfoliotheorie sind recht einfach zu erfassen. Im Kern beschreibt die Theorie, wie Anleger verschiedene Wertpapiere zu einer optimaler Performance und Streuung zusammenbauen. Man kann es auch so formulieren: Mit Hilfe der Theorie kann also ein Portfolio konstruiert werden, das ein optimales Rendite-Risiko-Profil aufweist.

Dabei gilt: Das Verlustrisiko eines Portfolios sinkt, wenn man das Geld auf mehrere verschiedene Wertpapiere verteilt. Man nennt das Risikostreuung oder Diversifikation. Und: Je mehr Wertpapiere ein Portfolio enthält, desto stärker sinkt das Risiko. 

Ein optimales Markowitz-Portfolio lässt sich an Hand der obigen Grafik zeigen. 

Man stellt die Rendite eines Portfolios in Abhängigkeit von dessen Risiko (in der Regel gemessen durch die Schwankung „Volatilität“) dar. 

Wichtig dabei: Alle mittels Moderner Portfoliotheorie realisierbaren Portfolios liegen auf sowie unterhalb der blauen Kurve. Oberhalb der Kurve sind die Portfolios per definitionem unerreichbar. Damit ist klar: Ein Depot mit optimalem Rendite-Risiko-Profil liegt genau auf der blauen Kurve. Diese Portfolios werden als „effizient“ bezeichnet, denn für jeden Punkt auf der Kurve gilt: Es lässt sich kein Portfolio finden, das bei gleicher Rendite weniger Risiko birgt oder umgekehrt keines, das bei gleichem Risiko mehr Rendite abwirft.

Im Portfoliomanagement spielt das eine große Rolle. Denn wenn ein Anleger weiß, welches Risiko er maximal eingehen will, lässt sich daraus das Portfolio mit der maximalen erwarteten Rendite bestimmen. Umgekehrt lässt sich auch das Portfolio mit dem geringsten Risiko bestimmen, wenn der Anleger eine bestimmte Zielrendite vorgibt.

Aber was braucht ein Investor, um optimale Portfolios zu berechnen? Zuerst muss er natürlich das Anlageuniversum kennen, also alle Wertpapiere, die er kaufen kann oder will. Dann sind noch drei Zutaten sind nötig:

  • die erwartete Rendite der einzelnen Wertpapiere über die Anlagedauer
  • die Volatilität (= Standardabweichung) der Renditen dieser Wertpapiere
  • die Korrelation zwischen den einzelnen Wertpapieren

Korrelation ist ein Maß für die Parallelität von zwei Wertpapieren und liegt zwischen -1 und +1. Eine Korrelation von +1 bedeutet perfekten Gleichlauf. Bei einer Korrelation von -1 laufen die Kurse der beiden Wertpapiere genau entgegengesetzt.

Verluste höher als gedacht

Der Ansatz von Markowitz feierte einen außergewöhnlichen Erfolg in der Investmentbranche, denn er lieferte Finanzprofis, wonach sie sich lange gesehnt hatten: ein einfaches Werkzeug, um Renditen und Risiken von Portfolios zu bestimmen und zu steuern. Die großen Träume der Risikokontrolle konnte die Moderne Portfoliotheorie allerdings nicht erfüllen. Die langjährige Erfahrung zeigt, dass die so optimierten oder neu aufgestellten Portfolios oft höhere Verluste einfahren als erwartet. Warum?

  • Verlustrisiken werden aufgrund der historischen Betrachtung systematisch unterschätzt 
  • Gewinnchancen werden in der Theorie überschätzt
  • Extremrisiken und „schwarze Schwäne*“ übersieht Markowitz komplett  
  • Risikoschutz durch die geplante Diversifikation versagt v.a. in turbulenten Börsenphasen

Um überhaupt berechenbares Modell aufstellen zu können, musste Markowitz - so wie jeder Wissenschaftler - (stark) vereinfachende Annahmen treffen. Nun zeigt sich, dass in der Modernen Portfoliotheorie Annahmen und Realität sehr weit auseinander laufen.

Schon die Beschränkung des Anlageuniversums, das der Berater mit einbringt, kann zu einer Verzerrung der Investments führen, denn oftmals wird nicht der gesamte Markt an Möglichkeiten in die Software „eingespielt“. Außerdem arbeitet man dort mit historischen Daten; mit anderen Worten: das Tool rechnet mit den Renditen der Vergangenheit weiter, doch das ist unrealistisch. 

Die wichtigsten Fehlannahmen der Modernen Portfoliotheorie sind:

  • Die Renditen an der Börse sind statistisch normalverteilt. Das bedeutet, dass extreme Verluste und Gewinne höchst unwahrscheinlich sind und dass Verluste und Gewinne symmetrisch verteilt wären.
  • Risiko kann durch Volatilität, also die Standardabweichung gemessen werden.
  • Abhängigkeiten zwischen den Renditen verschiedener Anlagen werden durch Korrelationen hinreichend erfasst. Korrelationen sind unveränderlich.

Korrelationen ändern sich dauernd

Die Forschung in Sachen Kapitalmarkttheorie zeigt das Problem auf: An den Finanzmärkten versagt die Normalverteilung komplett. Die Renditen von Wertpapieren weisen sog. „Fat Tails“ auf. Extreme Kurseinbrüche treten also viel häufiger auf, als es die Normalverteilung vermuten lässt. Außerdem sind Gewinne und Verluste nicht symmetrisch verteilt. Zusätzlich funktioniert die Volatilität als alleiniges Risikomaß nur in speziellen Fällen wie zum Beispiel der Normalverteilung. Deshalb werden Verlustrisiken systematisch unterschätzt (und Gewinnchancen überschätzt).

Darüber hinaus verhalten sich Volatilität und Korrelationen anders als angenommen. Sie hängen von der aktuellen Börsenlage und damit von der Zeit ab. Immer wenn die Kurse an der Börse einbrechen, steigen die Korrelationen aller Wertpapiere stark an. Man könnte auch sagen: Wenn Panik an der Börse herrscht, setzt ein Herdentrieb ein. Das hat gravierende Folgen. Denn die Risikostreuung beruht darauf, dass man Investments mit möglichst geringen oder bestenfalls negativen Korrelationen im Portfolio mischt. So soll der Wert von Investment A steigen, wenn der von Investment B fällt und dessen Verluste teilweise ausgleichen – was aber nicht funktioniert, wenn beide Investments sich plötzlich parallel „nach unten“ bewegen, statt wie angenommen konstant negativ korreliert sind.

Rollierende 36-Monats-Korrelationen zwischen DAX und anderen Anlageklassen

Quelle: Bloomberg

Die Grafik verdeutlicht, wie stark die Korrelationen in Wirklichkeit schwanken. Sie zeigt die Korrelationen zwischen dem DAX und anderen Anlageklassen über einen Zeitraum von 20 Jahren.

Man sieht: Besonders stark steigen die Korrelationen während der Finanzkrise im Jahr 2008 an. So lag die Korrelation zwischen dem DAX und globalen Staatsanleihen (rote Linie) zu Beginn der Krise noch bei -0,6. Man nahm also an, dass sich globale Staatsanleihen und Rentenfonds besonders gut zur Diversifikation mit DAX-Aktien(fonds) eignen würden, weil die Kurse der Anleihen steigen sollten, wenn die Aktien abstürzen. In der Krise stieg die Korrelation jedoch auf einen positiven Wert an, so dass sich die erhofften Diversifikationseffekte „in Luft auflösten“ und Aktien und Anleihen parallel abrutschten. Die Diversifikation nach Markowitz versagt also genau dann, wenn sie gebraucht wird – wenn es an der Börse knallt.

„Die Moderne Portfoliotheorie ist ein allgegenwärtiges Dogma in der Finanzwelt“

Warum verlassen sich so viele Investmentprofis dann noch auf die Moderne Portfoliotheorie? Zum einen, weil die Theorie ein komplexes Problem scheinbar extrem einfach lösen kann. Mit Hilfe einer Software, die nach den Gesetzen von Markowitz arbeitet, können Fondsmanager und Vermögensverwalter die Risiken in den Portfolios komfortabel steuern. Da drücken sie gern auch mal ein Auge zu, wenn das System Ausfälle zeigt. Zumal ein Crash „nur“ mit finanziellen Verlusten der Kunden bezahlt wird. Hinzu kommt, dass sich viele Vermögensverwalter sagen: „Wenn ich die Moderne Portfoliotheorie nutze so wie die gesamte Branche, kann ich kaum schlechter abschneiden als die Konkurrenz.“ So lebt die Finanzbranche in einer scheinbar schönen, aber überholten Welt.

Für Privatanleger ist das fatal. Sie müssen den schlampigen Umgang mit den Schwächen der Theorie ausbaden. In der Vermögensverwaltung wird ihnen stets zu viel Risiko aufgebürdet, nur weil es sich der Manager leicht macht und die Finanzbranche nicht innovativ genug ist, die Mängel der Theorie auszumerzen.

Was ist die Lösung?

Wer die Risiken an den Börsen in den Griff bekommen will, braucht ein besseres Modell als die Markowitz-Theorie. Die gute Nachricht lautet: Solche Modelle gibt es!

Die neuen Erkenntnisse der Börsenforschung und Kapitalmarkttheorie lassen sich in der Depotberatung und -betreuung berücksichtigen. Dabei gilt es als erstes, vereinfachende Annahmen wie die Normalverteilung über Bord zu werfen und mit unvorhersehbaren Effekten (sog. schwarzen Schwänen) zu rechnen. Nur dann kann das Risiko des Anlegers zuverlässig und vorausschauend, zum Beispiel anhand des Risikomaßes Value-at-Risk (VaR), bestimmt werden. Wichtiger noch: Das Risiko des Mandanten kann so gesteuert werden, dass es, unabhängig davon, ob es an der Börse gerade ruhig oder turbulent zugeht, im Rahmen des Risikoprofils des Anlegers bleibt. Denn das Ziel sollte es sein, Depots und die Betreuung für den Anleger besser und sicherer zu machen – nicht nur einfach für den Verwalter/ Berater.

Der Investmentansatz von Finanzberatung Nürnberg beachtet seit mehreren Jahren bereits die neuen Erkenntnisse der Finanzmarktforschung. Unser Ziel als Honorarberater ist es in die besten Investments der jeweiligen Anlageklassen zu investieren und unseren Mandanten bessere risikoadjustierte Renditen zu ermöglichen.

*vgl. Nassim N. Taleb: Black Swan Theory und Fooled by Randomness

 

Kryptowährungen

Von Martin Schuster13.10.2017Kategorien: Investment

Zahlungsmittel der Zukunft?

In den letzten Jahren hat sich eine neue Form digitaler Zahlungsmittel entwickelt, die mittlerweile auch in den alltäglichen Medien eine steigende Präsenz erfährt. Die Rede ist von sog. Kryptowährungen. Als Vorreiter digitaler Währungen zählt Bitcoin, jedoch gibt es mittlerweile über 3000 anderer „Unterarten“.

Die Währungen zeichnen sich dadurch aus, dass jede Privatperson sich an der Erschaffung der einzelnen Coins beteiligen und man diese Münzen anonym handeln kann. Anders als bei Papierwährungen sind keine Zentralbanken involviert, die Währung ist daher freier. Die Mehrheit der Anleger verfolgt so das Ziel einer unabhängigen Währung, ohne Angst haben zu müssen, dass dieses Zahlungsmittel von höheren Instanzen manipuliert oder kontrolliert wird.

Gleichzeitig ist damit auch der größte Kritikpunkt gegeben: Durch die Anonymisierung können illegale Aktivitäten und Liquiditätsströme noch leichter verschleiert werden.

Bisher geplante ETFs wurden abgelehnt und mit China hat das erste Land den Handel mit Bitcoin gebremst und sogenannte Initial Coin Offerings (ICO) verboten. Laut diverser Nachrichten möchten auch andere Länder ein mögliches Handelsverbot prüfen. Im Zuge dieser Meldungen ist der Bitcoin-Preis direkt eingebrochen und unter 4.000 Dollar gefallen. Dass China einen großen Einfluss auf die Preise der Bitcoins hat, aber der Markt auch ohne China funktioniert, ist laut den nachfolgenden Grafiken ersichtlich:

Anhand der Grafik lässt sich nachvollziehen, dass politische Entscheidungen in China den Bitcoin-Kurs regelmäßig beeinflussen. Dies hat vor allem damit zu tun, dass China früher der größte „Handelsplatz“ für Währungen darstellte. Durch die Gesetzesänderungen wurde der Anteil Chinas immer weitere reduziert und durch Amerika ersetzt.

Im Gegensatz dazu hat Lloyd Blankfein, Goldman Sachs CEO, Bitcoins geadelt, indem er öffentlich eine Beteiligung bei Bitcoin erwägt und diese nicht direkt ablehnt – wie Jamie Dimon, CEO von JP Morgan. Die Krypto-Befürworter sahen sich bestätigt und der Kurs stieg im Anschluss um 193 Dollar.

Analysiert man die Aussagen der CEOs genauer, stellt man fest, dass Blankfein sich nicht ohne Grund für Kryptowährungen ausgesprochen hat. Dahinter verbirgt sich laut dem Wall Street Journal offenbar die Vorbereitung einer neue Geschäftseinheit, die sich ausschließlich mit dem Handel von elektronischen Währungen beschäftigt. Goldman Sachs möchte damit den Wunsch vieler Anleger nachkommen und einen besser geregelten und einfacher zu bedienenden Handelsplatz schaffen. Dadurch würde sich das Traditionshaus eine Alleinstellung am Markt sichern. 

Je länger sich die elektronische Währung im Aufschwung befindet, umso deutlicher wird eine vermeintliche Blasenbildung. Ob dies tatsächlich eintreten wird, ist bei komplett neuen Produkten immer schwer vorherzusagen.

Letztendlich lebt Bitcoin von zwei Gruppen:

1.     Anleger, die sich eine unabhängige und freie Währung wünschen

2.     Investoren, die den aktuellen Hype mitnehmen, um Rendite zu machen.

Die Frage, die man sich stellen muss, lautet also: Welche der beiden Parteien hat den größeren Anteil und kann für ein nachhaltiges Wachstum sorgen. Eine leichte Blase bzw. Überbewertung lässt sich daher unserer Meinung nach nicht mehr leugnen. Wann und inwieweit diese „platzt“, lässt sich aktuell nur sehr schwer vorhersagen.

Bitcoins bleiben daher ein sehr spekulatives Investment!

Das Ende der lockeren Geldpolitik

Von Florian G. Anderl13.07.2017Kategorien: Investment

Seit rund zwei Jahren ist das Quantitative Easing (= QE-) Programm der Europäischen Zentralbank sowie der FED nun schon ein wichtiger Impuls und Treiber für die Wirtschaft in der ganzen Welt.

Der Leitzins wurde gesenkt, wodurch sich Geschäftsbanken bei der EZB billiger Geld besorgen können, um anschließend dieses Geld Unternehmen und Privatpersonen günstig weitergeben können. Dadurch sollte das Wirtschaftswachstum beschleunigt werden. Zum einen können Unternehmen durch die günstigen Kredite leichter expandieren (neue Aufträge, Maschinen, Personal etc. vorfinanzieren) und zum anderen können Privatpersonen mehr konsumieren.

Da diese Pläne nicht komplett erfolgreich waren, führten die Notenbanken das QE-Programm ein. Dies bedeutet, dass die Zentralbank langfristige private und öffentliche Wertpapiere von Geschäftsbanken sowie Großinvestoren aufkauft. Zum einen spülen sie dadurch neues Kapital in die Märkte und zum anderen sollen die Unternehmen, die Staatsanleihen verkaufen, mit dem freigewordenen Geldern risikoreiche Unternehmensanleihen sowie Wertpapiere kaufen können. Daraus ergeben sich (theoretisch) ebenfalls über neue Investitionen eine wachsende Wirtschaft.

Genaue Aussagen über die Folge der lang anhaltenden lockeren Geldpolitik kann man nicht treffen, da es ein solches Vorgehen in der Vergangenheit noch nicht gab. Es wird – wie in der Volkswirtschaftslehre typisch – mit Modellen gearbeitet, jedoch gibt es auch hier eine Reihe von unterschiedlichen Ausgängen. Ein wichtiger Faktor hierbei wird die Geschwindigkeit, in welcher die Käufe eingestellt werden, darstellen. Je langsamer, desto mehr Zeit haben die Märkte mit der neuen Situation umzugehen und sich darauf einzustellen. Dadurch sollten kurzfristige negative Effekte „nahezu“ ausbleiben.

Dieses Vorgehen erscheint auch am wahrscheinlichsten, da die FED mit der bisherigen, sehr langsam stattfindenden, Zinserhöhung bereits diesen Weg beschritten hat. Auch hier fanden keine größeren Kurseinbrüche statt.

Neue Politik der Notenbanken

Die US-Notenbank hat sich in der letzten Zinssitzung für eine schrittweise Reduzierung des Anleihenkaufprogrammes ausgesprochen. Durch das Kaufprogramm hat die FED neues Kapital in die Märkte gespült, wodurch diese stabilisiert wurden. Ab Oktober scheint eine Reduzierung der Käufe für wahrscheinlich, wodurch auf Sicht eines Jahres rund 30 Mrd. USD eingespart werden sollen. Des Weitere könnte im Dezember auch eine weitere Zinserhöhung angestrebt werden.

Auch die EZB folgt der FED und stellte einen Rückgang der Käufe für Anfang 2018 in Aussicht. Da die Aussage von Mario Draghi eher unerwartet und hatte einen kleinen Kursrutsch zur Folge. Derzeit befinden wir uns bereits wieder in einem leichten Aufwärtstrend.

Grundsätzlich ist muss das Ziel eine Beendigung der expansiven Geldpolitik sein, denn auf mittlere Frist schlägt sich die Erhöhung der nominalen Geldmenge – zumindest aus Sicht der makroökonomischen Theorie – vollständig in einem proportionalen Anstieg des Preisniveaus nieder. D. h. die Änderung der nominalen Geldmenge beeinflusst auf mittlere Frist weder Produktion noch Zinssatz, sondern nur das Preisniveau; dies wird auch als die Neutralität des Gelds auf mittlere Frist bezeichnet. (vgl. Blanchard/ Illing, Makroökonomie S.217 - 220) 

Welche Auswirkungen hat die neue Politik für die Börsen?

Die Reduzierung des Kaufprogrammes ist bereits jetzt – auch durch den letzten kurzen Kursrutsch – in die Märkte eingepreist und wird sich daher vorerst nicht weiter auf die Märkte auswirken. Sollten sich jedoch neue Hinweise ergeben, dass dieses Jahr noch weitere Änderungen in der Geldpolitik zu erwarten sind, kann es erneut zu leichten Schwankungen kommen.

Sicher wird Mario Draghi aber auch die negativen Auswirkungen einer zu schnellen Aufhebung der expansiven Geldpolitik und des QE-Programmes im Auge haben, denn eine noch geringere Inflation und gedämpftes Wirtschaftswachstum hat die EZB aktuell sicherlich nicht im Sinn. Daher gehen wir von kleinen Veränderungen über einen längeren Zeitraum aus, was den Effekt deutlich reduzieren wird.

Nachtrag: Schön zusammengefasst hat das auch der Spiegel - lesen Sie hier weiter.

Trump gewinnt - was nun?

Von Florian G. Anderl und Martin Schuster09.11.2016Kategorien: Investment

Oder: die unbeeindruckte Reaktion der Börsen auf einen unerwarteten Wahlausgang

Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat Donald Trump die US-Präsidentschaftswahl gewonnen und wird der 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Im Vorfeld wurde viel darüber diskutiert, welche Auswirkungen seine Wahl für die weltweiten Börsen hat. Ein Schreckensszenario nach dem anderen wurde vorgestellt und die Stimmung an den Märkten wurde von Tag zu Tag schlechter.

Heute - ein paar Stunden nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse - macht sich Ernüchterung breit. Der DAX hat zwar kurzzeitig einen relativ großen Absturz verzeichnet, jedoch hatte er diesen nach einigen Stunden schon fast wieder ausgeglichen. Auch andere Börsen zeigen sich eher unbeeindruckt von der Wahl.

Schon vor der Wahl wusste man, dass politische Beben relativ kurz sind - dies war auch Anfang des Jahres beim Brexit bemerkbar. Ein paar Tage nach dem Referendum hatten sich die meisten Börsen bereits wieder erholt.

Wie geht es weiter?

Man geht davon aus, dass die Kurse bis Jahresende wieder ansteigen und man das Jahr positiv beendet. Sind Sie schon investiert, sollten Sie auch weiterhin in den Titeln engagiert bleiben. Alle anderen sollten zusehen, dass sie so schnell wie möglich einen geeigneten Einstiegszeitpunkt finden um die Jahresendrally mitnehmen zu können. Gerne helfen wir Ihnen dabei und beraten Sie bei dem Eintritt in die Märkte.

Eine Erhöhung des Leitzinses steht jetzt wohl auch auf der Kippe. Ursprünglich rechnete man an den Märkten mit einer Anhebung des Zinses im Dezember, da alle wirtschaftlichen Daten für eine neue Zinspolitik sprachen. Die FED ist laut erster Meldungen jedoch verunsichert, da niemand die genaue Politik von Herrn Trump vorhersagen kann. Sofern der neue Präsident seine Pläne aus dem Wahlkampf (teilweise) umsetzen kann, wird er eine expansive Fiskalpolitik wählen und mittels erhöhter Staatsausgaben (siehe EZB) die Wirtschaft versuchen anzukurbeln. Dies bedeutet erhöhten Konsum der Bürger und - durch die Vernetzung im Welthandel ­- somit auch ein globales Wirtschaftswachstum.

Man darf allerdings auch nicht vergessen, dass der Präsident keine alleinige Entscheidungsmacht besitzt! Trump hat es zwar leichter als sein Vorgänger, da sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat in republikanischer Hand ist, aber die Parteiführung hat sich schon während des Wahlkampfs gegen den Topkandidaten gestellt. Es kann daher gut sein, dass die meisten seiner Vorschläge geblockt werden und sich politisch nicht allzu viel ändert.

Aus diesem Grund muss man sich aktuell nicht zu sehr verunsichern lassen. Erst einige Monate nach Amtsantritt Ende Januar 2017 wird die politische Richtung von Trump sichtbar und man kann die Lage in Amerika besser beurteilen. Bis dahin kann man an den Märkten investiert bleiben, dann abwarten und eine Prognose für 2017 stellen.

Smart-Beta ETFs

Von Florian G. Anderl und Martin Schuster24.06.2016Kategorien: Investment

Beim Durchblättern der Financial Times oder des Bloomberg Markets Magazins stößt man immer wieder auf Artikel über Smart Beta. Als eines der wachstumsstärksten Segmente in der Finanzbranche macht Smart Beta derzeit im Bereich Investmentmanagement von sich reden. Aber ist Smart Beta einfach nur ein weiteres Modewort oder eine Marketing-Erfindung? 

Smart-Beta ETFs versuchen das Beste aus der passiven und der aktiven Wertpapierwelt zu vereinen um dadurch höhere Renditen bei gleichzeitig besseren Sicherheiten zu gewährleisten.

Ziel ist es, den Markt so gut wie möglich abzubilden. Hierbei werden verschiedene Faktoren stärker/ schwächer gewichtet um zum erwarteten Ergebnis zu kommen.

Bei klassischen ETFs wird der Markt 1:1 wiedergegeben. Ist das Unternehmen A bspw. 5 Prozent des Marktwertes aller Unternehmen im Index wert, dann wird die Aktie mit 5% im Index gewichtet. Dies ist ein relativ einfacher Ansatz, der vor allem durch das passive Management vor allem durch seine Kostenersparnis mehr Rendite erwirtschaften kann.

Smart-Beta ETFs setzen hier an und versuchen die Gewichtung der einzelnen Unternehmen zu verändern. Hierzu werden einzelne Faktoren bestimmt.

Der unserer Meinung nach interessanteste Faktor ist der sog. „low volatility“ Ansatz. In dieser Strategie werden Unternehmen, die nachweislich über die letzten Jahre eine niedrige Volatilität - und damit eine erhöhte Sicherheit - bieten, höher gewichtet.

Hat das Unternehmen A eine hohe Volatilität, kann man diese Aktie statt mit bisher 5%, weniger stark gewichten oder Sie sogar komplett aus dem ETF streichen.

Neben low volatility ETFs gibt es noch folgende Faktoren:

Value: Hier investiert man überwiegend in günstige Unternehmen, die auf den ersten Blick nicht als besonders Wachstumsstark gelten, aber durch die niedrigen Kurse trotzdem ertragreich sein können.

Small Cap: Sind kleinere, riskantere Firmen, bei denen Anleger als Risikoausgleich eine Prämie bekommen. Hierbei handelt es sich oft um relativ junge Unternehmen, deren Zukunft man nicht genau vorhersagen kann.

Qualität: Der Fokus liegt auf Firmen, die ihr Kapital effizient nutzen und sich vor allem durch Investitionen in Forschung und Entwicklung in eine aussichtsreiche Position bringen. Die Firmen haben dadurch zwar erhöhte Ausgaben und erscheinen daher im Vergleich zu kostensparenden Konkurrenten schlechter, jedoch sind die Zukunftsaussichten um einiges besser.

Momentum: Die einzelnen Aktien werden nur in einem max. 12 Monats-Zeitraum analysiert und bewertet. Gibt es einen Aufwärtstrend wird weiter investiert, bei fallenden Kursen steigt man aus. Man muss als Privatanleger daher nicht jeden Tag die Kurse verfolgen, da der ETF sich selbst reguliert.

Betrachtet man die verschiedenen Smart-Beta ETFs über die letzten Jahre, sieht man eine teilweise recht deutlich bessere Performance als bei normalen Indexfonds, wodurch diese Anlagestrategie für jeden Börsianer sehr interessant sein kann!

Tipps für die Buchhaltung von Selbstständigen und Freiberuflern

Von Florian Anderl21.03.2016Kategorien: Allgemeines

Wenn Sie sich selbstständig machen bzw. als Freiberufler tätig werden wollen, müssen Sie Ihre sämtlichen Ein- und Ausgaben festhalten. Vor allem in der Anfangsphase einer Existenzgründung ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Buchhaltung richtig ausführen. Entstehen hier zu Beginn schon Lücken oder schleichen sich Fehler ein, können Sie Ihre Gewinne bzw. Verluste später nicht korrekt errechnen und sich keinen genauen Überblick über Ihre persönlichen Finanzen verschaffen. Außerdem kann das unter Umständen Ärger mit dem Finanzamt geben. Diese Tipps helfen Ihnen dabei, dass Ihre Buchhaltung reibungslos funktioniert.

Das beinhaltet eine korrekte Buchhaltung

Sobald Sie Ihren ersten Auftrag an Land gezogen haben, müssen sie sich zwangsläufig mit dem Thema Buchhaltung auseinandersetzen, da Sie auch als Selbstständiger bzw. Freiberufler  zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet sind. Sie müssen dem Finanzamt Ihre Geschäftsbücher jederzeit auf Anfrage vorlegen können. Stellt die Behörde Lücken oder Fehler fest, droht Ihnen schlimmstenfalls eine Anzeige, beispielsweise wegen Steuerbetrugs. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie Ihre Bücher korrekt führen. Dazu müssen Sie all Ihre Geschäftsfälle auflisten, die das Vermögen Ihrer selbstständig ausgeübten Tätigkeit berühren, unter anderem

  • Kundengeschäfte
  •  Aufnahme von Krediten
  •  Wareneingänge und -ausgänge
  •  Lieferantenkosten
  • Lohnzahlungen.

Am Ende jedes Jahres müssen Sie die Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen, in der Sie all Ihre Gewinne und Verluste gegenüberstellen. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, eventuelle Probleme zu erkennen und zu beseitigen, gegebenenfalls also auch den Gewinn zu maximieren. 

Tipps zur richtigen Vorbereitung

Da sich die meisten Selbstständigen und Freiberufler meist nicht sehr gut mit der Buchhaltung auskennen und sich diese Aufgabe selbst nicht zutrauen, greifen sie häufig auf einen externen Buchhalter zurück. Dieser muss jedoch in der Regel teuer bezahlt werden. Wenn Sie sich aber von vornherein eingehender mit dem Thema beschäftigen und Sie Ihre Buchhaltung von Beginn an richtig vorbereiten, kann im Grunde nichts schief gehen. Gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  • Heften Sie die Belege für bezahlte Rechnungen stets nach Datum sortiert in einen Ordner ab.
  • Verfahren Sie genauso mit Bankenbelegen und anderen wichtigen Dokumenten.
  • Bezahlen Sie Ihre Geschäfte teilweise in bar, führen Sie am besten ein Kassenbuch, um alle geschäftlichen Ausgaben genau zu protokollieren.
  • Richten Sie sich ein Geschäftskonto ein und idealerweise ein weiteres Konto für Ihr Privatvermögen, damit das Finanzamt keine Einsicht in Ihre privaten Geldangelegenheiten hat.

Beachten Sie diese Tipps, können Sie bei der Buchhaltung viel Zeit sparen.

Praktische Hilfsmittel

Um Ihre Buchhaltung korrekt auszuführen, müssen Sie nicht extra einen teuren Buchhalter anheuern. Wenn Sie sich noch in der Gründungsphase Ihrer Selbstständigkeit befinden, müssen Sie Ihr Geld vermutlich ohnehin zusammenhalten. Um Zeit und Geld zu sparen und damit Ihnen die Buchhaltung zukünftig noch einfacher von der Hand geht, können Sie auch auf eine kaufmännische Unternehmenssoftware zurückgreifen, zum Beispiel von der Firma Lexware. Für ein solches Computer-Programm benötigen Sie weder Vorkenntnisse, noch erfordert es eine langwierige Einarbeitungszeit. Mit wenigen Klicks können Sie Aufträge bearbeiten und Rechnungen erstellen. Darüber hinaus eignet sich die Software optimal für EÜR, doppelte Buchführung und betriebliche Auswertungen und es verfügt über einige praktische Zusatzfunktionen, wie zum Beispiel ein integriertes Kassenbuch oder die Umsatzsteuer-Jahreserklärung. So können Sie alle buchhalterischen Aufgaben reibungslos und unkompliziert selbst erledigen, ohne dass das Finanzamt Lücken oder Fehler findet und ohne Geld für einen teuren Buchhalter auszugeben.

BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer

Von Florian G. Anderl und RA Pascal Fuest05.11.2015Kategorien: Versicherung

...oder "Das Märchen vom Garantiezins"!

 Der BGH hat in mehreren Urteilen 2014 und 2015 die Rechte von Versicherten, die mit kapitalbildenden Lebensversicherungen sparen, erheblich gestärkt.

Die Richter in Karlsruhe setzen die Rechte der Verbraucher in Bezug auf die Rückabwicklung dieser Lebens- und Rentenversicherungen immer stärker durch. Im Juli 2015 entschieden sie, dass im Falle eines Widerspruches auch die Abschluss- und Verwaltungskosten von den Versicherungen an die Versicherten zurückgezahlt werden müssen.

Bereits im Mai 2014 hatte der BGH klar gestellt, dass ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht besteht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Verbraucherrechte belehrt wurde. Im Fokus der Richter standen dabei die sog. „Garantiezinsen“ und formfehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die so gut wie alle Versicherungskonzerne versprachen und verwendeten.

Aber was ist das Problem mit dem „Garantiezins“?

Viele Versicherungsnehmer glauben immer noch an ihre kapitalbildende Lebensversicherung oder an die versprochenen Garantien. Tatsächlich wurde ihnen vom Vertrieb der Versicherer mit dem herausgestellten Garantiezins oftmals nur Sand in die Augen gestreut! Denn der Versicherungsnehmer glaubt, den Garantiezins bekomme er auf seine Einzahlungen. Das ist aber nicht richtig. Von den eingezahlten Prämien ziehen die Versicherungen diverse Kosten ab: für Abschlussprovisionen, für den sonstigen Vertriebsaufwand, für Verwaltung, Gebührenpauschalen und den Todesfallschutz bei Lebensversicherungen.

Nach diesen Abzügen bleibt nur noch ein weit geringerer Betrag, auf den die Versicherer die garantierte Verzinsung berechnen. Statt Sicherheit und einer guten Altersvorsorge wird es für hunderttausende von Kunden nach jahrzehntelangem, braven Beitragszahlen ein böses Erwachen geben. Die Summe der monatlich abgesparten Beträge wird in hunderttausenden von Fällen negativ verzinst werden!

Ist es schon zu spät, um noch zu handeln?

Eine Möglichkeit ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Noch effektiver ist bei vielen Verträgen der Ansatz Widerruf. Per Widerruf kann der Versicherungsnehmer deutlich mehr Geld zurück fordern als bei einer bloßen Kündigung: Der Anspruch bei Widerruf ist regelmäßig um 20% bis 40% höher als der Rückkaufswert bei Kündigung.

Das bedeutet: Versicherungsnehmer und deren unabhängige Versicherungsmakler/ Honorarberater sollten von einer kompetenten Anwaltskanzlei prüfen lassen, ob ihre Altverträge widerrufbar sind oder andere Formfehler aufweisen.

Die Verbraucher können nach den BGH-Urteilen auch heute noch widersprechen, wenn z.B. die bei Vertragsschluss übersandten Widerspruchsbelehrungen rechtlich fehlerhaft waren. Die Verbraucherschutzzentralen gehen davon aus, dass rund 70 % der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen bis zum Jahre 2008 formfehlerhaft waren.

Der Rückabwicklungsanspruch beträgt bis zu 95 % der seit Abschluss vom Versicherungsnehmer entrichteten Prämien. Mit der durch den Widerruf freigesetzten Liquidität können Sie aktuelle finanzielle Aufgaben lösen oder eine bessere, flexiblere Altersvorsorge treffen.

Sprechen Sie uns gerne an - unsere Partnerkanzlei bietet für Sie eine kostenlose Erstprüfung auf wirtschaftlichen Erfolg eines Widerrufs!

Jeder sechste Rentner lebt in Altersarmut

Von Florian G. Anderl und Martin Schuster20.08.2015Kategorien: Versicherung

...oder: eine traurige Bilanz zum Thema Altersvorsorge in Deutschland!

Immer wieder liest man über die Altersarmut in Deutschland. Wie ernst die Lage tatsächlich ist, wissen aber nur die Wenigsten. Wir zeigen Ihnen die aktuellste Studie sowie den Hintergrund, wie es zu Armut im Alter kommen kann.

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat hierfür den ersten Altersarmuts-Atlas erstellt und von TNS Infratest in einer Studie 1.120 Rentner sowie Pensionäre zu ihren aktuellen Lebensumständen befragen lassen.

Das erschreckende Ergebnis: Jeder sechste Rentner ist heute schon von Altersarmut betroffen!

Etwa jeder Zehnte empfindet seine finanzielle Situation als „eher schlecht“ oder „schlecht“, zudem bewerten rund 38 Prozent ihren aktuellen Lebensstandard als „mittelmäßig“. 40 Prozent der Befragten müssen sich im Alltag einschränken um über die Runden zu kommen. Hierbei werden vor allem an Urlauben, Ausflügen sowie an sozialen Aktivitäten und medizinischen Versorgungen gespart. Dazu kommt, dass immer mehr Rentner auf zusätzliche Hilfe des Staates angewiesen sind.  Im März 2015 waren rund 512.000 Senioren auf eine weitere Sozialhilfe angewiesen – immer hin schon 3% aller Rentner.

Die Studie zeigt, dass Altersarmut nicht erst die zukünftigen Generationen betreffen kann, sondern es jetzt schon ein aktuelles Thema ist. Mit der gesetzlichen Rente allein lässt sich der gewohnte Lebensstandart nicht halten...es ist daher wichtig, dass man früh genug anfängt für den Ruhestand zu sparen und das Geld richtig anzulegen.

Wie kommt es zur Altersarmut?

Durch den Generationenvertrag sind die  Arbeitnehmer als Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar für die Finanzierung der Rentner verantwortlich – das so genannte Umlageverfahren. Dieses System basiert auf einer Situation zu Zeiten Bismarcks, wo eine große Arbeiterschaft sehr wenigen Rentnern gegenüber stand, da die Menschen schon sehr jung starben und deshalb wenig Rente aus den Kassen benötigten.

Konkret bedeutet das, dass die jetzigen Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die heutigen Rentner finanzieren.

Das Problem dieses Systems liegt auf der Hand: Sinkt die Zahl der Arbeitnehmer wohingegen die Rentner mehr werden, so wird in den Kassen zu wenig Geld einbezahlt und es entsteht eine Lücke. Während im Jahr 2000 noch 4,13 Arbeitnehmer für einen Rentner zuständig waren, so sind es heute nur noch rund 2,87 und im Jahre 2040 wird das Verhältnis 1,9:1 sein.

Das Problem der Altersarmut wird in Zukunft immer größer und es wird daher auch noch wichtiger, dass Sie rechtzeitig vorausplanen. Nutzen Sie unsere Informationen und eine fundierte Ruhestandsplanung, damit Sie sehen, was Sie unternehmen können, um Ihren Lebensstandard auch im Alter beizubehalten. 

Warum Honorarberatung?

Von Florian G. Anderl05.08.2015Kategorien: Allgemeines

Wünschen Sie sich nicht auch, dass es bei Finanzberatung allein um Ihren Geldbeutel geht?

In einer Zeit, in der alle Informationen über das Internet zu bekommen sind, ist es extrem wichtig geworden, die richtigen Fragen zu stellen und mit den daraus erhaltenen Informationen effizient umzugehen. Das setzt aber voraus, dass man versteht, was man liest. Gerade bei den meist komplexen und undurchsichtig beschriebenen Finanz- und Versicherungsprodukten ist das gar nicht so einfach!

Man könnte einen Finanz- oder Versicherungsvermittler mit einem Dolmetscher vergleichen, der einem das „Fachchinesisch“ in eine verständliche Sprache übersetzt. Genau hier entsteht aber ein Problem: Während der Dolmetscher und andere Dienstleister für ihre Arbeitszeit und ihr Know-How bezahlt werden, verdient der Vermittler nur an den jeweiligen Provisionen und damit am Verkauf.

Verkauf statt Beratung

Wenn ein Vermittler weder für Hilfestellung noch für Übersetzungsdienste, ein Konzept oder eine Strategie bezahlt wird, stellt sich die Frage:

Welche Motivation hat er, eine gewissenhafte Beratung anzubieten? Wer mit wenig Einsatz viel Provision verdienen kann, wählt leider oft den Weg des geringsten Widerstands. Aber ist das in Ihrem Sinne? Suchen Sie nicht eher nach einem neutralen Begleiter, der Ihnen Hilfestellung gibt und Sie in die Lage versetzt, eine effektive und individuelle Strategie für sich selbst (mit) zu entwickeln? Und gibt es einen Berater, der nicht davon lebt, etwas zu verkaufen, sondern wirklich auf Ihrer Seite steht? Ja – denn genau das bieten heute unabhängige Honorarberater!

Die Vergütung macht den Unterschied

Wenn Sie mit einem Honorarberater zusammenarbeiten, wird im Vorfeld ein vom Kauf irgendwelcher Produkte unabhängiges Beratungs- und Betreuungshonorar vereinbart. Es dient ausschließlich der Dienstleistungsvergütung und damit der Beratung sowie lebensbegleitenden Check-Ups. So kann sich der Honorarberater stets zu 100 % auf Ihre Bedürfnisse und das Erreichen Ihrer Ziele konzentrieren!

Trauen Sie sich, die etablierten Werbesprüche und Weisheiten von Banken, Versicherern und deren Vertretern über Altersvorsorge, Lebensversicherungen, sichere Geldanlagen und Vermögensbildung in Frage zu stellen!

Laden Sie unsere Broschüre herunter, die Ihnen, aber auch Ihren Freunden und Bekannten, das neuartige Konzept der Honorarberatung nahe bringen soll. Sie können von kostengünstigen und auf Sie abgestimmten Lösungen profitieren - sowohl beim Vermögensaufbau als auch bei der Absicherung bereits erreichter Ziele. Nutzen Sie die einzigartige Chance, die Sie mit dieser Broschüre in Händen halten. Mehr können Sie für Ihre Rendite und Sicherheit nicht tun. 

Was sind Alternative Investmentfonds?

Von Florian G. Anderl16.06.2015Kategorien: Investment

Schon lange wissen Experten, dass unternehmerische Beteiligungen eine gute Alternative zu Aktien und anderen Geldanlagen darstellen. Früher war es jedoch so, dass der Markt nicht reguliert war, wodurch es viele Beteiligungen mit sehr hohem Ausfallrisiko (v.a. durch unseriöse Emittenten und geschönte Prospekte) gab. 
Um Anleger zu schützen, wurden im sog. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Richtlinien geschaffen und die Emissionshäuser bzw. Angebote werden jetzt von der BaFin zugelassen sowie geprüft.

Mit den neuen Gesetzen hat sich auch der Name verändert. Nun spricht man von Alternativen Investmentfonds (AIFs).

Ein Unternehmen legt einen Fonds auf, für den anschließend Geld von Investoren gesammelt wird. Das Volumen des Projektes, sowie die Gesamtlaufzeit, ist fest vorgegeben und nach Erreichen des Kapitals wird der Fonds geschlossen - es kann also nicht weiter in das Projekt investiert werden.
 
Der Clou: Weder das Emissionshaus noch der Fondsverwalter kann während der Laufzeit über die Anlegergelder verfügen, da das Geld sicher auf einer Depotbank liegt. Diese Depotbank steuert alle nötigen Transaktionen, bspw. wenn das Unternehmen Geld für eine Investition braucht. Ebenfalls trägt zur Sicherheit bei, dass das Projekt sowie der Fonds im Vorfeld streng von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird, wodurch keine „schwarzen Schafe“ zugelassen werden.
 
Durch die neue Gesetzeslage und die ständige Überwachung und Kontrollierung durch die BaFin stellen AIFs jetzt nicht nur eine renditestarke, sondern auch gleichzeitig eine sichere Möglichkeit der Geldanlage dar. Wer mit seinem Portfolio sicher und breit aufgestellt sein möchte, sollte auf jeden Fall einen Teil seines Kapitals in Alternative Investmentfonds investieren. 

Wechselrecht in der Privaten Krankenversicherung

Von Florian G. Anderl28.05.2015Kategorien: Versicherung

Das im Jahr 2007 neu aufgelegte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bietet in Verbindung mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zwei verschiedene Möglichkeiten seinen PKV-Tarif so zu verändern, dass das Ziel der Beitragsreduktion erreicht werden kann:

Neben der Einführung eines branchenweit einheitlichen Basistarifs gibt es auch noch gem. §204 VVG das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des aktuellen Versicherungsunternehmens.

Was besagt der § 204 VVG ?

§ 204 Tarifwechsel 

(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; [...] 

§ 204 VVG regelt also die Rechte eines privat Krankenversicherten in Bezug auf einen Tarifwechsel. Er ist sozusagen die Neufassung des früheren § 178 VVG, der es PKV-Versicherten schon seit 1994 ermöglicht innerhalb der eigenen Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln, den diese anbietet. Da viele vor allem ältere Versicherungsnehmer noch zu veralteten, teilweise sogar schon geschlossenen (also nicht mehr angebotenen) Tarifen versichert sind, die oft teuer und mit nicht mehr zeitgemäßen Bedingungen ausgestattet sind, versuchen Versicherer immer noch mithilfe verschiedenster Begründungen einen Wechsel in günstigere Tarife abzulehnen. Diese neue Regelung  aus §204 VVG ist deshalb insbesondere für die Zielgruppe mit lange bestehenden Tarifen sehr interessant.

Dem Versicherungsnehmer wird durch diese gesetzliche Regelung das Recht eingeräumt, auf Antrag bei seinem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln, sofern der Versicherungsschutz des angestrebten Tarifes mit dem bisherigen Versicherungsschutz identisch ist. Die Versicherer sind nach § 6 Abs. 4 VVG gegenüber ihren Kunden sogar zur Auskunft und Beratung verpflichtet. Allerdings sieht die Praxis hier anders aus, da die meisten Krankenversicherer diese Option nicht gerne unterstützen. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist nämlich, dass alle aus dem alten Tarif erworbenen Rechte, Altersrückstellungen inbegriffen, angerechnet werden müssen, was häufig zu deutlichen Beitragseinsparungen führt.

Der Versicherer kann von dem Versicherten zwar im Gegenzug einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren, sofern die Leistungen des Tarifes, in den dieser wechseln will, höher sind als die des bisherigen Tarifs, jedoch nur für den Teil, der die aktuellen Leistungen übersteigt. Auch in Betracht kommt eine Wartezeit für mögliche höhere Ansprüche. Durch die Vereinbarung eines Leistungsausschlusses in Bezug auf die höheren Leistungen kann der Versicherte Risikozuschläge grundsätzlich vermeiden. Wer alle Möglichkeiten geschickt zu seinen Gunsten ausnutzt, kann enorm Beiträge sparen ohne dabei auf gewohnte Tarifmerkmale verzichten zu müssen.

Falls man sich dafür entscheidet den Wechsel nach §204 VVG innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft durchzuführen, sollte man sich nicht entmutigen lassen, falls der Krankenversicherer nicht sofort problemlos mitspielt. Fragen Sie schriftlich nach und setzen Sie eine angemessene Frist zur Bearbeitung bei Ihrem Unternehmen. Verlangen Sie ausdrücklich einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG und dem Hinweis, die Mehrleistungen ausschließen zu wollen, falls eine Risikoprüfung einen Abschluss sonst verhindert.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte unterbreiten Sie mir für meinen Vertrag Nr. ….. ein Angebot für einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Sollten keine leistungsgleichen Tarife vorhanden sein, so unterbreiten Sie mir bitte ein Angebot unter Ausschluss der Mehrleistungen. Ergeben sich Verschlechterungen in dem neuen Tarif, so informieren Sie mich bitte schriftlich über solche.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich ein Interesse an einer Prämiensenkung habe und daher einen solchen Tarifwechsel ernsthaft in Erwägung ziehe.”

Honorarberater oder Versicherungsberater helfen Ihnen gegen ein entsprechendes Honorar bei der Klärung welcher Weg für Sie der richtige sein kann (Basistarif oder Wechsel nach §204 VVG), bei der Suche nach einem geeigneten Tarif und ggf. bei der Umstellung und Abwicklung mit dem Versicherer. Da hier keine Provision fällig wird, werden Versicherungsvertreter sowie ihre Gesellschaften kein Interesse daran haben, Sie dabei zu unterstützen. 

Woran erkenne ich einen seriösen Finanzberater?

Von Florian G. Anderl12.05.2015Kategorien: Allgemeines

eine Checkliste für Konsumenten...

Viele Verbraucher glauben, Nichts oder wenig hinterfragen zu müssen, wenn sie einen Finanzberater einschalten. Dabei gehen sie von vielen unausgesprochenen Annahmen zur Qualität des Beraters aus, die leider in der Realität allzu oft nicht gegeben sind.

Damit Sie in Zukunft bei der Wahl Ihres Berater die richtigen Fragen stellen können und damit wirklich ein Stück Verantwortung in die richtigen Hände abgehen können, schlagen wir vor folgende Punkte zu prüfen:

Nr.1: Ausbildung

Kompetent beraten kann nur derjenige, der eine fachliche/ kaufmännische Ausbildung und fundierte Kenntnisse am Finanzmarkt vorweisen kann. Es sollte auch eine mehrjährige Berufserfahrung und Referenzen gegeben sein...aber Vorsicht: nicht der Berater mit der größten Erfahrung ist automatisch der Beste!

"falsche Ratschläge werden auch nach Jahren nicht richtiger!"

Da der Markt einem dauerhaften Wandel unterliegt, bringt Ihnen nur die Expertise eines Beraters einen Mehrwert, der sich laufend weiterbildet und Ihnen das auch belegen kann.

Nr.2: Abhängigkeiten

"Wer zahlt, schafft an!"

Anders gesagt: ein seriöser Berater wird Ihnen zu Beginn der Zusammenarbeit klar signalisieren, ob und von wem und wie er bezahlt wird. Beim klassischen Modell der Provisionsberatung wird der Berater nur dann bezahlt, wenn Sie einen Abschluss tätigen; damit ist eine neutrale Bewertung Ihrer aktuellen Situation/ Verträge eher schwierig.

Eine echte Alternative bietet hier die Honorarberatung an! Sie bezahlen die Beratungszeiten und den Aufwand des Finanzberaters nach Stunden oder durch eine Pauschale und er kann wirklich fair beraten. Aber auch hier muss das Honorar ordentlich kalkuliert und mit den Kosten der Provision verglichen werden, damit Sie sicher sind, dass es sich für Sie lohnt.

Nr.3: Qualität

Am Anfang einer Beratung stehen Sie mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Nur wenn ein Berater danach fragt und Sie kennenlernt, kann er die passende Strategie für Sie erarbeiten. Berater, die gleich mit Produkten kommen und auf einen schnellen Abschluss drängen, sind in aller Regel nicht daran interessiert Sie als Individuum mit einer hervorragenden Finanzplanung zu begleiten.

Ein guter Berater stell Vor- und Nachteile möglicher Wege vor und geht von der allgemeinen Strategie als "Gesamtlösung" in die Produktauswahl über, wenn Sie die Planung gemeinsam angepasst haben und keine Fragen mehr offen sind. Sie sollten in jeder Sekunde spüren, dass Sie entscheiden und Fragen fundiert beantwortet werden (statt mit Allgemeinplätzen "weggewischt" zu werden)!

Fazit

Bei einem seriösen Finanzberater können Sie Verantwortung abgeben, werden aber immer so informiert sein, dass Sie selbst eine Entscheidung auf Basis fundierter Beratung treffen können und verstehen was Sie da tun. 

Achten Sie also künftig bei Ihrem Finanzberater auf Ausbildung, Abhängigkeiten und Beratungsqualität, damit Sie sich sicher sein können, Ihr Vertrauen (und die dazugehörigen Verantwortung) in die richtigen Hände gelegt zu haben. 

Baufinanzierung will durchdacht sein!

Von Florian G. Anderl30.04.2015Kategorien: Finanzierung

oder "warum der billigste Zins schnell teuer wird..."

Die meisten Menschen bauen oder kaufen in ihrem Leben nur ein Haus, wodurch die passende Finanzierung genauestens überlegt sein muss.

Der folgende Artikel klärt Sie über mögliche Stolperfallen auf und zeigt Ihnen, wie Sie sich am besten auf einen bevorstehendes Eigenheimprojekt vorbereiten.

Bausteine einer guten Baufinanzierung:

ausreichend Eigenkapital

  • Eigenkapital verbessert Ihre Zinskondition (ca. 20% des Neubaupreises sind „gut“)
  • Immobiliennebenkosten werden nicht im Darlehensbetrag gedeckt!

der Beleihungswert

  • Es wird der Wert der Immobilie mit der Höhe des Darlehens in Relation gesetzt um das Risiko für das  Kreditinstitut zu bewerten. Dadurch variiert der Zuschlag auf den Basiszins je nach Höhe der Beleihung des Objektes, d.h. je nach Eigenkapital.

niedriger Zins und lange Zinsbindung

  • Ein geringer Zinssatz bedeutet nicht automatisch, dass man ein gutes Angebot vorliegen hat. Ebenfalls wichtig ist die Zinsbindung, d.h. wie lange der Zinssatz festgeschrieben ist und nicht verändert werden darf.
  • Gerade in Niedrigzinsphasen ist es wichtig, dass man die geringen Zinsen so lange wie möglich vertraglich festhält!

Laufzeit der gesamten Finanzierung bis zur Schuldenfreiheit

  • Überprüfen Sie bei den Angeboten genauestens, ob die Konditionen und Angaben zur Laufzeit immer so kalkuliert sind, dass am Ende keine Restschuld fällig ist - diese müssten Sie ansonsten mit einer teuren Anschlussfinanzierung begleichen.

Gesamtkosten der Baufinanzierung beachten

  • Behalten Sie die Gesamtkosten im Auge!
  • Eine niedrige anfängliche Tilgung hört sich im ersten Moment gut an, verlängert allerdings die Laufzeit und damit die Gesamtkosten enorm! Vereinbaren Sie lieber eine höhere Anfangstilgung - dadurch steigen zwar Ihre monatlichen Raten, aber Sie haben Ihr Darlehen schneller und günstiger abbezahlt.

Was passiert, wenn man „blind“ ein Angebot nur aufgrund eines niedrigen Zinssatzes wählt?

Ein Darlehensbetrag wäre beispielsweise bei 2,5% Zins und 2% anfänglicher Tilgung unter optimalen Bedingungen - sprich wenn sich das Zinsniveau nicht erhöht – nach ca. 32 Jahren getilgt. Da wir uns derzeit in einer Niedrigzinsperiode aufhalten, kann bzw. muss man davon ausgehen, dass die Zinsen innerhalb der nächsten Jahre wieder (stark) ansteigen werden.

Deshalb haben wir die gleichen Finanzierungsdaten angenommen, jedoch nach Ende der Sollzinsbindung von 10 Jahren mit einer Anschlussfinanzierung i.H.v. 4,5% gerechnet. Hierbei wird man feststellen, dass sich die Länge der Finanzierung - sowie deren gesamte Kosten - stark erhöht. Man braucht also bei einer realistischeren Betrachtung bis weit ins Rentenalter!

Dies kann man umgehen, indem man von Anfang an eine längere Zinsbindung vereinbart, wobei man mit einer Erhöhung der Zinsen von weniger als 0,5% rechnen muss.

 

Fazit

Machen Sie sich nicht nur Gedanken um Ihr Eigenkapital oder einen billigen Einstiegszins, sondern beachten Sie bei der Kontrolle von Finanzierungsangeboten auch den Zinssatz in Verbindung mit der Zinsbindung sowie die anfängliche Tilgung. Planen Sie die gesamte Laufzeit vom Anfang bis zur vollständigen Tilgung jetzt!

Einkommenssicherung - sinnvoll und doch unterschätzt!

Von Florian G. Anderl20.04.2015Kategorien: Versicherung

Was ist Berufsunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll dem Versicherten für den Fall einer Berufsunfähigkeit sein Einkommen durch Zahlung einer Rente sichern und so ein existenzbedrohendes Risiko abwenden. Das kann die Versicherung aber nur leisten, wenn eine ausreichend hohe Rente versichert wird und auch ein geeignetes Versicherungs- und Leistungsendalter gewählt wird. Im besten Fall hält man dank der BU-Rente seinen Lebensstandard bis zum Renteneintrittsalter bzw. bis zur Wiedereingliederung ins Berufsleben.

Welche Ursachen hat die Berufsunfähigkeit und wie groß ist das Risiko?

 

Laut Statistik müssen fast 25% aller Erwerbstätigen vor Beginn der Altersrente aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben. Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist also enorm.

Welche finanziellen Folgen hat der Eintritt einer Berufsunfähigkeit für einen Erwerbstätigen?

Einer Berufsunfähigkeit geht in der Regel eine längerfristige Krankheit voraus, die oft auch zum Verlust des Arbeitsplatzes führt. Die Krankengeldzahlung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung endet in den meisten Fällen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Dabei spielt es auch keine Rolle ob eine andere gesetzliche oder private Versicherung eine Leistung erbringt. Spätestens nach dem Wegfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld beginnt der soziale Abstieg.

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen, sofern überhaupt ein Anspruch besteht, oft noch nicht einmal die Höhe des gesetzlichen Existenzminimums. Ohne private Vorsorge ist für den Berufsunfähigen in den meisten Fällen der soziale Abstieg vorprogrammiert.

Die Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung

Seit dem 01.01.2001 gilt ein neues Gesetz, wonach die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen gestrichen und durch neue, so genannte Erwerbsminderungsrenten ersetzt wurden. Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag wird die halbe Rente gezahlt.

Leistungsansprüche aufgrund Erwerbsminderung:

erwerbsfähig Rente staatliche Rente bei einem Bruttoeinkommen i.H.v.
  2.000 EUR 2.500 EUR 3.000 EUR 4.000 EUR
mind. 6 Std. täglich keine 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR
3 bis 6 Std. täglich halbe  335 EUR 419 EUR 502 EUR 596 EUR
weniger als 3 Std. täglich       volle          670 EUR 837 EUR 1.005 EUR 1.192 EUR

 

Fazit: Jeder, der auf seine Arbeitskraft bei der Einkommenserzielung angewiesen ist, braucht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies betrifft aufgrund der reduzierten Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung auch gesetzlich Versicherte.

Kein Berufsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, hat nur dann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn er keine andere Tätigkeit in einem bestimmten Umfang mehr ausüben kann. Ein Bankkaufmann erhält zum Beispiel keine staatlichen Leistungen mehr, wenn er noch als Pförtner arbeiten könnte. Somit spielen der erlernte Beruf und das bisher erzielte Erwerbseinkommen keine Rolle. Für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden, gilt eine Übergangsregelung. Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter, allerdings drastisch gekürzt. Das Rentenniveau entspricht in etwa dem der halben Erwerbsminderungsrente.

Wartezeit von 5 Jahren

Besonders für junge Arbeitnehmer ist das Thema private Absicherung von Bedeutung: Um Rentenansprüche wegen Erwerbsminderung geltend zu machen, müssen Berufseinsteiger in der Regel ohnehin 5 Jahre versichert sein (Wartezeit) und davon 36 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung abgeführt haben. Aufgrund dessen ist die wirtschaftliche Existenz grundlegend gefährdet.

Selbständige und Freiberufler können oftmals, trotz Beitragszahlung, keine Ansprüche auf Erwerbsminderungs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente erwerben!

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung allein oft nicht reicht

Es gibt einige Krankheiten, die typischerweise nicht direkt oder gar nicht zur Berufsunfähigkeit führen, bei denen dennoch eine Absicherung des Einkommens oder zumindest eine Überbrückung nötig wird.

Bei einem Herzinfarkt oder einer Krebsdiagnose beispielsweise ist es häufig nötig einige Zeit im Beruf zu pausieren um eine vollständige Genesung zu erreichen und meist ist es auch nach dieser noch ärztlich angeraten im Beruf kürzer zu treten. Damit man sich das aus finanzieller Sicht auch erlauben kann (trotz Hypothek für das Haus oder Studienfinanzierung der Kinder) braucht man in den allermeisten Fällen ein finanzielles Polster; dieses erhält man durch eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease).

Eine Dread Disease bezahlt Ihnen bei bestimmten vertraglich festgelegten Diagnosen bzw. schweren Krankheiten eine vorher festgelegte Einmalleistung um eventuelle finanzielle Verpflichtungen abzugelten oder auch um nötige Umbaumaßnahmen am Eigenheim vornehmen lassen zu können. So können Sie sich voll und ganz auf die wichtigste Sache konzentrieren: Ihre Genesung bzw. Gesundheit

Für Selbständige: Soll Ihr Unternehmen für die Dauer einer Reha „brach liegen“ oder durch einen Interimsmanager weitergeführt werden? In jedem Fall kostet das Geld, das Sie dann haben müssen!

Zusätzliche Hinweise zum Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit

Bei einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 6 Monaten entsteht eine Versorgungslücke, denn als gesetzlich Krankenversicherter bekommen Sie nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ein Krankengeld, das nur noch zu  ca. 75% Ihr Nettoeinkommen abdecken wird. Hierdurch kann es zu einem Verlust Ihres Lebensstandards kommen. 

Bei Selbständigen und Freiberuflern gibt es im Normalfall keine Lohnfortzahlung, daher existiert hier schon ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Versorgungslücke.

Um diese entstehenden Einbußen aufzufangen und somit die Einkommenssicherung lückenlos zu gewährleisten ist ein Krankentagegeld in ausreichender Höhe unverzichtbar!

Qualitätsmerkmale einer guten Einkommenssicherung

Unabhängige Rating-Agenturen wie Morgen & Morgen oder Franke und Bornberg empfehlen folgende Fragen an eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen:

  • Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
  • Wird der Versicherer leisten, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate fortbesteht? (Der sogenannte verkürzte Prognosezeitraum)
  • Bietet der Versicherer umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten, um den Versicherungsschutz während der gesamten Laufzeit der persönlichen Situation ohne Gesundheitsprüfung anzupassen?
  • Für Selbständige: In welchem Umfang verlangt der Versicherer die Umorganisation des Arbeitsplatzes?
  • Für Beamte: Ist eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart?

Für die Schwere-Krankheiten-Absicherung (Dread Disease) gelten folgende Fragen:

  • Welche Krankheiten gelten (zu welchen Bedingungen) als versichert?
  • Was passiert mit der Absicherung, wenn einmal Leistung ausgeschüttet wurde? (Second Event-Klausel?)
  • Wie lange nach Diagnose einer versicherten Krankheit wird die Leistung ausbezahlt? (Karenzzeit)
  • Bietet der Versicherer umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten, um den Versicherungsschutz während der gesamten Laufzeit der persönlichen Situation ohne Gesundheitsprüfung anzupassen?

Das sind nur wenige Kriterien, die eine leistungsstarke Absicherung kennzeichnen. Umso wichtiger ist eine inhaltliche Beratung, um für Sie ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu schaffen.

Produktauswahl - wichtige Punkte

Unsere Produktempfehlungen basieren auf einer umfangreichen und regelmäßig durchgeführten Markt-analyse. Dabei berücksichtigen wir Ihre Wünsche, Ihre derzeitige Vorsorgesituation und Ihren finanziellen Spielraum. Folgende Prüfkriterien spielen bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes eine wichtige Rolle:

1. finanzstarke und erfahrene Versicherer 

2. transparente und kundenfreundliche Bedingungswerke 

3. günstige Prämien

Tipps zum Abschluss

Sie sollten u. a. die folgenden Punkte beachten, wenn Sie einen Vertrag abschließen wollen:

1. Je früher, desto besser: Je früher Sie den Antrag stellen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es keine gesundheitlichen Einschränkungen gibt, die seitens des Versicherers zu Beitragserhöhungen, Ausschlüssen oder gar Ablehnung führen können. Außerdem erhöht sich mit steigendem Eintrittsalter auch die Prämie.

Zudem gilt: Besonders als Berufsanfänger besteht keine Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung.

2. Dynamik: Vereinbaren Sie eine regelmäßige Erhöhung der vereinbarten Leistungen, um die Kaufkraft der versicherten Leistungen zu erhalten. Denken Sie dabei auch an zukünftige Einkommenssteigerungen. Diese regelmäßige Erhöhung Ihrer Leistungen findet ohne erneute Gesundheitsprüfungen statt.

3. Vorsicht bei den Antragsfragen: Achten Sie darauf, dass die Antragsfragen zeitlich so befristet sind, dass Sie diese objektiv richtig beantworten können. Machen Sie alle Angaben im Antrag mit äußerster Sorgfalt. Aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben kann der Versicherer ggf. die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten. Dann erhalten Sie möglicherweise trotz jahrelanger Beitragszahlung keine Leistung.

Wichtig:

Bei diesen Tipps und Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Berufsunfähigkeits-, Schwere Krankheiten- und Krankentagegeldversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen regeln die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.

Sachwert schlägt Geldwert!

Von Florian G. Anderl10.04.2015Kategorien: Investment

Der Unterschied zwischen Geldwerten und Sachwerten:

Geldvermögen beinhaltet einen Anspruch auf eine Zahlung. 

Das ist bei Kontoguthaben, Anleihen und vergebenen Krediten der Fall, allerdings auch bei Zertifikaten (auch z.B. bei Rohstoffzertifikaten), die lediglich einen Zahlungsanspruch an die Bank darstellen. Der Zahlungsanspruch ist bei Termingeldern und Anleihen (nicht bei Zertifikaten) fest, weswegen Geldvermögen oft als „sicher“ angesehen wird. Das Kontoguthaben schwankt nun einmal nicht, wenn keine Ein- oder Auszahlungen erfolgen.

Aber es bestehen zwei wesentliche Risiken: Zahlungsausfall und Inflation. 

Sachwerte hingegen verbriefen Eigentumsansprüche an Sachen, z.B. Kunstwerken, Immobilien, Unternehmen. Sie sind soviel wert wie das zugrundeliegende Objekt bzw. seine Substanz- oder Ertragskraft. Kunstwerke haben dabei einen Marktpreis, der sich am vielem (auch an Moden) orientieren kann.

„Echte“ Sachwerte sind daher für mich nur Objekte, die einen betriebswirtschaftlich objektiven Substanz- oder Ertragswert haben: zum Beispiel die Erstellungskosten oder die Mieterträge bei Immobilien. 

Gold nimmt eine Zwischenstellung ein: es ist zunächst einmal ein Sachwert, der keinen Ertrag bringt. Aber in Zeiten der Krise wird Gold auch wieder zu Geld - und zwar zu dem wertbeständigsten Geld, das wir in der Geschichte hatten.  

Vermögen lässt sich weiter danach unterscheiden, ob es liquide oder gebunden ist.

So ist zum Beispiel Termingeld hoch liquide, Immobilienbesitz aber eher gebunden. Sie sind „immobil“. Aktien und Anleihen sowie die entsprechenden Fonds nehmen oft eine Zwischenstellung ein. Sie können theoretisch jederzeit verkaufen, müssen aber unter Umständen mit Verlust rechnen. 

Risiken der kommenden Börsenphase

Die Welt ist überschuldet. Geldvermögen muss vernichtet werden, sei es durch (schleichende) Inflation oder durch Zahlungsausfälle. In einer solchen Situation sind Sachwerte - zu denen auch die Aktien zählen - vorzuziehen. Allerdings sollten die Erträge krisensicher sein. 

Bei Immobilien wird dies durch die Lage garantiert, bei Aktien durch die Qualität des Geschäftsmodells: Nivea und Coca Cola beispielsweise werden auch in der Krise verkauft, bestimmte Industriegüter und Bankdienstleistungen vielleicht nicht.

Vermögensaufteilung für die Krise

Folgende Grundsätze gelten für die Vermögensaufteilung in der Krise:

Termingeld, Geldmarktfonds und Anleihen dienen der Sicherung der Liquidität.

Auch in der Krise sollten sie jederzeit liquide sein. Allerdings sollten Sie das in diesen Vermögensklassen gebundene Vermögen tendenziell zurückfahren.

Gold ist auch bei 1600 oder 1700 Dollar je Unze nicht zu teuer, wenn Sie bedenken, dass die Erschließung neuer Vorkommen leicht 1100 Dollar je Unze kostet.

Gold wird Ihnen nicht zu schnellen Spekulationsgewinnen verhelfen, aber es würde gerade in einer größeren Krise Ihr Vermögen sehr stabilisieren. Ein kleiner Anteil - zum Beispiel fünf bis zehn Prozent - Gold in Ihrem disponiblen Vermögen wirkt ungemein beruhigend. Natürlich können auch andere Edelmetalle wie Silber oder Platin diesen Posten mit ausfüllen.

Immobilien sind der klassische Sachwert. Sicher haben Sie auch heute einen wichtigen Platz im Vermögensportfolio. 

Bedenken Sie aber, dass der Wert von Immobilien theoretisch genauso wie der von Aktien am Substanz- und Ertragswert gemessen wird. Und da ist nicht - wie noch in den 70er Jahren - alles rosig. Die deutsche Bevölkerung schrumpft. Die Mietmoral nimmt ab. Die energetischen Auflagen für Häuser steigen. Es wird viel neu gebaut - die Lebensdauer von Immobilien nimmt ab. Und schließlich sind sie immobil und vom Staat erpressbar (neue oder höhere Steuern).

Lassen Sie sich eine Investition daher von Ihrem Steuerberater sehr gut durchrechnen und planen Sie Ertragsreserven ein. Tendenziell haben wir Deutschen mit 50 Prozent des Gesamtvermögens zu viele Immobilien. 30 bis 40 Prozent des Vermögens in Immobilien oder Immobilienbeteiligungen wären in den meisten Fällen angemessener.

Aktien, zumindest dann, wenn es sich um solide Unternehmen handelt, sind auch ein Sachwert. Dieser Sachwert ist sogar sehr pflegeleicht, denn viele Unternehmen haben derzeit Dividenden von vier, fünf, sechs oder mehr Prozent.

Aktien sind derzeit bei vielen Anlegern untergewichtet. Das ist ein Fehler. Tendenziell könnte oder sollte ihr Anteil genauso hoch sein wie der Anteil der Immobilien. Aber Aktien schwanken. Der DAX glich in den vergangenen 15 Jahren doch eher der Börse eines Entwicklungslandes als der Börse der viertgrößten Industrienation der Welt. Als Folge ist der Aktienbesitz in Deutschland seit dem Jahr 2000 um nahezu 50 Prozent zurückgegangen.

Bei Aktien stellt sich also das Problem des Einstiegszeitpunkts. Und der scheint mir derzeit überaus günstig, auch wenn es nicht unbedingt in wenigen Monaten schon nach oben gehen muss. Aber irgendwann in den nächsten Jahren wird es massiv nach oben gehen. Wenn Sie nicht jetzt dabei sind, verpassen Sie den Zug mit aller Wahrscheinlichkeit. 

Aktien sind zudem inflationsgeschützt Sachwerte. Solange es sich um solide Titel handelt, sind sie letztlich - trotz aller Schwankungen - auch krisensicher. Allerdings haben die Schwankungen an den Börsen zugenommen. Als Aktieninvestor müssen Sie diese aushalten. Aktienfonds helfen dabei durch Streuung die Schwankungen zu verringern.

Unternehmerische Beteiligungen (oder auch Alternative Investment Fonds) sind ebenfalls Investitionen in Sachwerte und bieten Ihnen die Gelegenheit sich z.B. an der Bewirtschaftung von Solarparks, Farm- und Forstflächen, Bildung, Klima, betreutem Wohnen, Microkrediten, Immobilien, etc. rund um den Globus zu beteiligen.

Unternehmerische Beteiligungen gibt es mit kurz-, mittel- und langfristigen Laufzeiten. Gerade die Langfristigkeit bei einigen Investitionen bedeutet Stärke. Das Management der Unternehmen hat Zeit und Gelegenheit aufgrund der herrschenden Marktbedingungen adäquat zu handeln. Dabei wird nach diversen Mustern und verschiedenen zeitlichen Zusammenhängen auf die wirtschaftliche Groß-wetterlage reagiert, was das Gesamt-Ergebnis positiv beeinflusst. Bäume wachsen beispielsweise auch, wenn die Weltwirtschaft gerade nicht im Aufwärtstrend ist.

Der Vorteil: Sie müssen nicht jedem Markttrend hinterherlaufen. AIFs sind resistent gegenüber kurzfristigen Marktschwankungen!

Die Einstellung der Finanzwelt gegenüber geschlossenen Fonds entwickelt sich zudem in den letzten Jahren positiv. Bekannte institutionelle Anleger wie z.B. Stiftungen wenden sich vermehrt dieser Kategorie von Sachwerten zu.

Investmentauswahl - wichtige Punkte

Unsere Produktempfehlungen basieren auf einer umfangreichen und regelmäßig durchgeführten Marktanalyse. Dabei berücksichtigen wir Ihre Wünsche, Ihre derzeitige Vermögenssituation und Ihren finanziellen Spielraum. Folgende Kriterien spielen bei der Auswahl des passenden Investments eine wichtige Rolle:

1. finanzstarke(r) und erfahrene(r) KAG/ Emittent

2. transparente und kundenfreundliche Verkaufsprospekte

3. gute und ausgereifte Anlagephilosophie

4. günstige Gebühren (TER)

 

Tipps zum Abschluss

Sie sollten u. a. die folgenden Punkte beachten, wenn Sie Ihr Geld gewinnbringend anlegen wollen:

1. Je breiter, desto besser: Je breiter Sie streuen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass keine großen „Ausfälle“ stattfinden. Investieren Sie immer in Sachwerte verschiedener Anlageklassen und Regionen sowie verschiedener Emittenten - je nach Marktphase und Risikopräferenz aufgeteilt. Beachten Sie dabei den Arche‐Noah‐Ansatz von Waren Buffett: Ihr Depot soll niemals einem bunt gemischten (und vielleicht nicht einmal aufeinander abgestimmten) Zoo ähnlich sein, sondern aus Anlagen bestehen, die sich ergänzen und Ihr Risiko so gut wie möglich minimieren.

2. Betreuung: Vereinbaren Sie eine regelmäßige Betreuung mit Besprechung der Strategie sowie wieder-kehrendes Reporting, damit Sie immer wissen, dass Sie noch gut aufgestellt sind. Vereinbaren Sie Maximalverluste, die keinesfalls überschritten werden sollen, damit Sie „ruhig schlafen“ können.

3. Gebühren reduzieren: Achten Sie auf Kosten und Gebühren. Im schlechtesten Fall können sie bereits mehrere Prozent Rendite Ihrer Geldanlage kosten - unabhängig von der Kursentwicklung der Anlage. 

4. Ohne Verstehen geht es nicht: Investieren Sie nur in Firmen, Fonds, Zertifikate und andere Wertpapiere, wenn Sie das Investment auch wirklich verstehen. Das heißt bei Aktien: Was produziert die Firma? Womit verdient sie ihr Geld? Welche Chancen kann die Zukunft bringen? Bei Fonds und Beteiligungen kommt es darauf an, ob Sie lediglich in eine Wundertüte investieren und hoffen, dass am Ende ein Plus rausspringt, oder ob Sie detailliert wissen, auf was Sie sich einlassen. Denn nur wenn keine Fragen offen bleiben, sind Sie überhaupt in der Lage, Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen. Und ohne diese Beurteilung würde ein Investment kaum Sinn machen.

Wichtig:

Bei diesen Tipps und Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Geldanlage. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen regeln die Verkaufsprospekte, KIDs, Depotoptimierungsvorschläge und die aktuellen Kurse.

Herzlich Willkommen!

Von Florian G. Anderl08.04.2015Kategorien: Allgemeines

Ein Blog mit vielen helfenden Inhalten

Da viele unserer Mandanten den Newsletter sehr schätzen und einige sogar noch tiefergehende Informationen wünschten, habe ich mich entschlossen einen Blog zu starten.

Dieser Blog wird regelmäßig wichtige Informationen zu den Themen Versicherungen, Finanzierung und v.a. Geldanlage bzw. Finanzstrategie beinhalten und auch kritische Fragen stellen.

Damit sollen Sie als Leser in die Lage versetzt werden sich durch die undurchsichtige Welt der Banken und Versicherer besser "durchschlagen" und Werbebotschaften genauer hinterfragen zu können.

 

Viel Spaß beim Lesen!