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Florian G. Anderl's

FinanzBlog

GKV-Finanzlücke: Woher nehmen und nicht stehlen?

By Florian Anderl14.09.2022Categories: Insurance

Die Kassenlage in der gesetzlichen Krankenversicherung ist desolat. Bereits seit 2004 füllen Bundeszuschüsse die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. des Gesundheitsfonds.

Fakt ist, dass in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im kommenden Jahr wieder eine beträchtliche Finanzierungslücke geschlossen werden muss; laut einer Schätzung der Bundesregierung werden es Stand heute rund 17 Mrd. Euro sein (lesen Sie auch hier).

Wir sprechen allerdings davon, dass es zusätzliche Gelder braucht…der Bundeszuschuss an die GKV liegt seit Jahren schon bei 14,5 Milliarden (!) Euro pro Jahr, da sich das System schon längst nicht mehr trägt und daher alle Steuerzahler (also auch pivat Krankenversicherte) nochmals extra zur Kasse gebeten werden. Nun reicht das 2022 nicht mehr aus und es sollen mind. nochmals 14,5, wahrscheinlicher aber 17 Mrd. Euro Zuschuss hinzukommen bzw. nötig werden.

Viel Geld, das angesichts der galoppierenden Teuerungsrate – laut Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2022 ca. 8,4 Prozent betragen – und seiner Folgewirkungen erst einmal aufgebracht werden muss.

Doch woher sollen die Milliarden kommen?

Vom Bund per Bundeszuschuss, wie bereits seit 2004 durchgängig geschehen?

Die Haushaltslage hat sich infolge der anhaltenden Energiekrise dramatisch verschlechtert. Bereits zweimal hat die Bundesregierung neue Sondervermögen (für die Bundeswehr und für den Gaspreisdeckel) ausgewiesen - also auch der Bund muss seinen Gürtel enger schnallen.

Dann doch von den Versicherten? Zum einen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bereits eine Beitragserhöhung für 2023 festgesetzt und zum anderen sitzt auch bei den Versicherten das Geld angesichts steigender Energie- und Lebensmittelpreise nicht mehr so locker wie noch vor einem Jahr.

Nichtsdestotrotz: Die Finanzlücke muss geschlossen werden – und das Zauberwort heißt nun: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz.

Bei einem Blick auf den Entwurf stellt man fest, dass es sich wohl eher um ein „GKV-Finanznothilfegesetz“ handelt. Denn inwiefern eine mittelfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen sichergestellt werden soll, bleibt die Bundesregierung schuldig. Von Stabilisierung kann also wahrlich keine Rede sein.

Was hingegen klar aus dem Gesetzesentwurf ersichtlich wird: die 14,5 Mrd. Euro „Standard-Zuschuss“ der letzen Jahre werden auch 2023 nicht reichen und man rechnet daher künftig mit 16,5 Mrd. Euro. Das sind immerhin 196 Euro pro Bundesbürger und Jahr, die für die GKV ausgegeben werden müssen.

„Müssen“ ist hier ein sehr interessantes Wort, denn die aktuell Problematik war und ist Demographie-Experten seit über 20 Jahren bewusst und sie sprechen ständig darüber. Auch Lösungsansätze kennt man schon seit Langem, doch die Politik will nicht zuhören und handeln.

Nun ist man zum Handeln gezwungen und macht „Akutversorgung“ statt Vorausplanung…

Auf der Ausgabenseite wird gekürzt, gestrichen und, wenn es nicht anders geht auch mal zu einem Bilanztrick gegriffen. Insgesamt sind also schlechtere Leistungen für Patienten und weniger Geld für Ärzte zu erwarten!

Wem das noch nicht Warnung genug ist, der möge sich die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen ansehen, denn auch die sind ordentlich zusammengeschmolzen. Laut Bundesregierung sind die Reserven nämlich von 21,3 Mrd. Euro Ende des Jahres 2018 auf 10 Mrd. Euro Ende 2021 zurückgegangen. Daran hat sich nun in den ersten sechs Monaten dieses Jahres wenig geändert. Ende Juni 2022 betrugen die Finanzreserven in der GKV noch 9,6 Mrd. Euro bzw. 0,4 Monatsausgaben.

Dies sei, so die Bundesregierung, immerhin doppelt so viel wie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben vorsieht. Lachhaft!

Und: Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zuletzt angekündigte Expertenkommission, die sich um die Ausarbeitung künftiger GKV-Finanzreformen kümmern sollte, wird nun doch nicht eingesetzt.

Mit anderen Worten: Eine stabile GKV-Finanzierung sieht anders aus.

Oder mit ganz anderen Worten: „Rette sich wer kann!“

(Sofern es Ihnen möglich ist, lassen Sie sich bitte professionell zu einem Wechsel in eine gute Private Krankenversicherung - und damit weg von der GKV - beraten.)

Die Gesundheitsfragen der Debeka

By Florian G. Anderl28.06.2019Categories: Insurance

...oder warum man besser anderswo krankenversichert sein möchte.

Sicherlich ist Ihnen allen geläufig, dass man bei einer Beantragung einer Krankenversicherung gewisse Gesundheitsangaben an den Versicherer weitergeben muss. Üblich ist dabei, dass der Versicherer 3, 5 oder auch in stationären Bereichen teils auch 10 Jahre in die Vergangenheit rückfragt und konkrete Informationen zu Behandlungen, Untersuchungen oder auch unbehandelten Gebrechen abfragt. 

So auch die Debeka, die in den Gesundheitsfragen zuerst ambulante Behandlungen, Medikamentenverordnungen, Untersuchungen und Beratungen der letzten 3 Jahre abfragt. Im stationären Bereich wird 5 Jahre zurück gefragt und in Frage Nr. 5 schließlich auch auf angeratene kommende Untersuchungen eingegangen. Soweit so gut!

Doch dann gibt es noch Frage XI Nr. 6: "Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?"

Die Problematik ist, dass hier keinerlei zeitliche Begrenzung mehr vorgesehen wurde, was juristisch schwierig, technisch sogar unlösbar ist. Denn geben Sie hier ein "Nein" bei der Frage an, ist der Vertrag dauerhaft kündbar ("vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung"), da mit Sicherheit irgendeine Erkrankung oben nicht angegeben werden musste. Normalerweise ist man ja älter als 5 Jahre, wenn man eine private Krankenvollversicherung beantragen will, sodass die Gesundheitsfragen nun von 5 Jahren auf "beliebig lange" ausgeweitet wurden! Bei Angabe von "Nein" haben wir also nicht 5 sondern die vergangenen 20/ 25/ 30 oder mehr Jahre zu beachten und es ist mehr als wahrscheinlich, dass in diesem Zeitraum auch eine gesundheitliche Problematik und eine Behandlung und Untersuchung bestand. Gibt man "Ja" an, kann man sich auf eine tagelange Arbeit einstellen, da man alle (!) Untersuchungen angeben muss. Ob man dabei nicht trotzdem etwas vergessen könnte?!

Fazit: Bei Würdigung dieser Frage kann man guten Gewissens niemandem raten, sich bei der Debeka privat Kranken zu versichern, da dieser Vertrag auf Dauer zu Problemen führen kann. Gesundheitsfrage XI Nr. 6 ist einfach nicht abschließend zu beantworten! 

Wir raten also allen unseren Mandanten davon ab, die Debeka mit ins Kalkül zu ziehen und versprechen, dass wir Ihnen gleiche oder bessere Leistung für ähnlichen Beitrag bewerkstelligen können. 

Reiseversicherungen

By Ramona Bochnia08.05.2019Categories: Insurance

Ist der Sommerurlaub schon gebucht? Oder soll es erst in den kalten Monaten in die Sonne gehen? Jeder von uns macht gerne Urlaub. Oftmals verbinden wir dieses Thema jedoch nur mit positiven Aspekten und vergessen dabei an eine Absicherung für den „Fall der Fälle“ zu denken. Etwa jeder zehnte Reisende wird im Urlaub krank. Egal ob Lebensmittelvergiftungen, Magen-Darm-Erkrankungen, Infektionen oder sogar Knochenbrüche, ein Arztbesuch ist dann unumgänglich. Dadurch entstehen Kosten, die schnell mehrere hundert oder gar tausend Euro betragen können.

Was viele nicht wissen: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen und auch privaten Krankenversicherungen gilt nicht automatisch auch für Auslandsaufenthalte!

Mit dem Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung gehen Sie auf Nummer sicher. Denn diese schließt die Deckungslücke zu Ihrer bestehenden Krankenversicherung und übernimmt so nicht nur die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen oder für Arznei- oder Verbandmittel, sondern auch für einen möglicherweise notwendigen Krankenrücktransport.

Hier haben Sie nicht nur die Möglichkeit eine Auslandskrankenversicherung berechnen und beantragen zu können, sondern finden in der Produktübersicht noch weitere Reiseversicherungen wie z.B. die Reiserücktrittsversicherung.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und sicheren Urlaub!

Sparen Sie für Ihr Kind - aber bitte richtig!

By Florian G. Anderl11.04.2018Categories: Insurance

Kinder haben manchmal große Wünsche und auch das Studium oder die Ausbildung, die erste eigene Wohnung oder das Auto wollen finanziert werden - Eltern und Großeltern sparen daher gerne schon ab der Geburt für die Kleinen. Doch wie spart man heute richtig? Welche Fehler sollte man vermeiden?

Auch 2018 werden häufig noch Ausbildungsversicherungen und sog. Kinderpolicen (mit klangvollen Namen von Comic-Figuren) empfohlen, wenn es darum geht monatliche Sparbeiträge und auch einmalige Geldgeschenke von Geburtstag und Weihnachten gut anzulegen.

Sinnvollerweise startet man die Suche nach dem geeigneten Produkt damit, dass man das Ziel bestimmt, also die Frage klärt: „Wofür soll das Angesparte verwendet werden und wann?“

Abhängig von den Wünschen und Zielen sowie von der Laufzeit bieten sich mehrere sinnvolle Varianten an.

Kosten beachten

Neben den eigenen Zielen gilt es noch ökonomische Gesichtspunkte ins Auge zu fassen - allen voran die Kosten! 

Eine Ausbildungsversicherung oder Kinderpolice ist z.B. nach Art der Lebensversicherung berechnet und entnimmt daher in den ersten 5 Jahren bereits die Provision für die gesamte Vertragsdauer. 

Ein Beispiel: Sie möchten 50 Euro für Ihr Kind sparen und kaufen (auf Anraten des Versicherungsvermittlers) eine Police, die bis zum 67. Geburtstag Ihres Kindes läuft. Dann enthält dieser Vertrag etwa 600 Euro Provision. Das erscheint vielleicht wenig, aber wenn Sie beachten, dass damit 20% der Einzahlungen aus den ersten 5 Jahren „verpuffen“ und jede Zuzahlung ebenfalls noch mit Kosten und Provisionen belegt wird, sieht es schon eher teuer aus. 

Durch einen Provisionsvertrag erhält das Kind also erst nach 8 Jahren Spardauer und einem angenommenen Zins von 4,5% p.a. ein Vertragsguthaben, das über den eingezahlten Beiträgen liegt; in den Jahren davor fehlen einige hundert Euro durch die Anfangskosten! Berücksichtigt man auch die hohen laufenden Kosten der Provisionspolicen, dauert es sogar noch ein Jahr länger um seine Einzahlungen wieder als Guthaben zu erhalten. Zum 18. Geburtstag verschenken Sie dann etwa 3.000 Euro weniger als in einer Sparform, die keine Provisionskosten enthält. 

Zusatzoptionen - was brauchen sie wirklich?

Nun haben Produktanbieter natürlich etliche Gründe für Ihr Produkt in bunten Werbebroschüren stehen: Schulunfähigkeitsoption, Unfallrente, Absicherung eines Versorgers etc.

Auch hier dürfen Sie sich die Frage nach Ihren Zielen und Wünschen stellen…wollen Sie einen Sparvertrag oder Absicherung für Ihr Kind (oder sich selbst) einkaufen? Denn wenn Sie beides wollen, dann kann eine Kinderpolice durchaus sinnvoll sein - aber bitte als provisionsfreier Honorartarif!

Sollten Sie lieber eine einzelne Unfallversicherung abschließen und gewinnbringend Sparen wollen, so bietet sich ein ETF-Sparplan an, der bei einer Direktbank oder einem Honorarberater mit günstigen Kosten geführt werden sollte.

Was ist ein ETF?

Hinter der Empfehlung des ETF-Sparplanes verbergen Sie mehrere Botschaften:

  • bei einer Laufzeit von ca. 18 Jahren (oder länger) gibt es - gerade im heutigen Zinstief - keine Alternative zu einem börsenorientierten Investment.
  • wer in Aktien investieren möchte und gleichzeitig breit streuen will, der sollte Fonds nutzen
  • aktive Fonds mit hohen Kosten schlagen langfristig den Index nicht…also besser gleich den Index kaufen

Aus Statistiken lernen wir, dass man bei einer Laufzeit von 18-20 Jahren im Durchschnitt mit 8,64% Rendite rechnen konnte, wenn man in der Vergangenheit den weltweiten Index „MSCI World“ gekauft hätte. Im schlechtesten Fall wären es „nur“ 4,17% p.a. gewesen und damit immer noch ein positiver Wert!

Die Ängste vor der Schwankung an den Börsen sind also bei einem langfristigen Sparplan gänzlich unbegründet und somit ist hier die Empfehlung (ob mit oder ohne Versicherungsmantel), sich an der Börse zu engagieren, damit Ihr Kind eine gute Rendite bekommt. Gleichzeitig nutzt der weltweite Aktienindex aber natürlich den positiven Effekt der Risikostreuung, da er weltweit in allen Branchen investiert ist und somit regionale Probleme oder einen „Dieselskandal“ besser verkraftet als eine Aktie eines deutschen Automobilherstellers.

Daher ist der zweite Rat: nutzen Sie Fonds, die breit streuen können.

Doch auch hier gibt es Unterschiede. Viele Fonds haben einen Fondsmanager und ein Team von Analysten, die sich gerne gut bezahlen lassen. Dann liegen die laufenden Kosten schnell bei 1,5 - 2 Prozent pro Jahr und schmälern damit die Rendite. 

Ein Indexfonds (kurz: ETF) bildet passiv einen bestimmten Aktienindex nach, zum Beispiel die Kurse der 30 im Dax gelisteten Unternehmen oder die gut 1.600 Aktien im MSCI-World-Index. Der Fonds braucht kein teures Management, da die Auswahl und Gewichtung der Aktien durch den Index vorgegeben sind. Bis zu 90 Prozent der aktiv gemanagten Fonds schaffen es ohnehin nicht, besser als der entsprechende Index zu sein. Je länger die Anlagedauer, desto mehr kommen die geringen Kosten des ETF zum Tragen und erhöhen dadurch die Rendite. 

ETF-Sparplan oder doch Kinderpolice?

All diese Vorteile kann man auch in einer fondsgebundenen Rentenversicherung für sein Kind vereinen und dazu noch Steuervorteile und ggf. einen Absicherungsbaustein nutzen. Diese steuerlichen Vorteile kommen aber erst dann sinnvoll zum Tragen, wenn man 20 oder mehr Jahre Laufzeit in seinem Vertrag hat. Und somit kommen wir zur zentralen Frage, die wir eingangs bereits gestellt haben: „Wofür soll das Angesparte verwendet werden und wann?“

Nur wenn Sie diese Frage zu Beginn bereits beantworten können, haben Sie die Chance die beste Variante für die Vorsorge Ihrer Kinder zu wählen. Insgesamt sind jedenfalls beide Lösungen, die mit geringen Kosten daherkommen, sinnvoller und besser als die bekannten Provisionspolicen.

Fazit: lassen Sie sich von lustigen Comic-Namen und Geschenken zur Ausbildungsversicherung eher abschrecken als anlocken, denn dann ist die Chance weit höher, dass Sie richtig wählen!

BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer

By Florian G. Anderl und RA Pascal Fuest05.11.2015Categories: Insurance

...oder "Das Märchen vom Garantiezins"!

 Der BGH hat in mehreren Urteilen 2014 und 2015 die Rechte von Versicherten, die mit kapitalbildenden Lebensversicherungen sparen, erheblich gestärkt.

Die Richter in Karlsruhe setzen die Rechte der Verbraucher in Bezug auf die Rückabwicklung dieser Lebens- und Rentenversicherungen immer stärker durch. Im Juli 2015 entschieden sie, dass im Falle eines Widerspruches auch die Abschluss- und Verwaltungskosten von den Versicherungen an die Versicherten zurückgezahlt werden müssen.

Bereits im Mai 2014 hatte der BGH klar gestellt, dass ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht besteht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Verbraucherrechte belehrt wurde. Im Fokus der Richter standen dabei die sog. „Garantiezinsen“ und formfehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die so gut wie alle Versicherungskonzerne versprachen und verwendeten.

Aber was ist das Problem mit dem „Garantiezins“?

Viele Versicherungsnehmer glauben immer noch an ihre kapitalbildende Lebensversicherung oder an die versprochenen Garantien. Tatsächlich wurde ihnen vom Vertrieb der Versicherer mit dem herausgestellten Garantiezins oftmals nur Sand in die Augen gestreut! Denn der Versicherungsnehmer glaubt, den Garantiezins bekomme er auf seine Einzahlungen. Das ist aber nicht richtig. Von den eingezahlten Prämien ziehen die Versicherungen diverse Kosten ab: für Abschlussprovisionen, für den sonstigen Vertriebsaufwand, für Verwaltung, Gebührenpauschalen und den Todesfallschutz bei Lebensversicherungen.

Nach diesen Abzügen bleibt nur noch ein weit geringerer Betrag, auf den die Versicherer die garantierte Verzinsung berechnen. Statt Sicherheit und einer guten Altersvorsorge wird es für hunderttausende von Kunden nach jahrzehntelangem, braven Beitragszahlen ein böses Erwachen geben. Die Summe der monatlich abgesparten Beträge wird in hunderttausenden von Fällen negativ verzinst werden!

Ist es schon zu spät, um noch zu handeln?

Eine Möglichkeit ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Noch effektiver ist bei vielen Verträgen der Ansatz Widerruf. Per Widerruf kann der Versicherungsnehmer deutlich mehr Geld zurück fordern als bei einer bloßen Kündigung: Der Anspruch bei Widerruf ist regelmäßig um 20% bis 40% höher als der Rückkaufswert bei Kündigung.

Das bedeutet: Versicherungsnehmer und deren unabhängige Versicherungsmakler/ Honorarberater sollten von einer kompetenten Anwaltskanzlei prüfen lassen, ob ihre Altverträge widerrufbar sind oder andere Formfehler aufweisen.

Die Verbraucher können nach den BGH-Urteilen auch heute noch widersprechen, wenn z.B. die bei Vertragsschluss übersandten Widerspruchsbelehrungen rechtlich fehlerhaft waren. Die Verbraucherschutzzentralen gehen davon aus, dass rund 70 % der Lebensversicherungen und Rentenversicherungen bis zum Jahre 2008 formfehlerhaft waren.

Der Rückabwicklungsanspruch beträgt bis zu 95 % der seit Abschluss vom Versicherungsnehmer entrichteten Prämien. Mit der durch den Widerruf freigesetzten Liquidität können Sie aktuelle finanzielle Aufgaben lösen oder eine bessere, flexiblere Altersvorsorge treffen.

Sprechen Sie uns gerne an - unsere Partnerkanzlei bietet für Sie eine kostenlose Erstprüfung auf wirtschaftlichen Erfolg eines Widerrufs!

Jeder sechste Rentner lebt in Altersarmut

By Florian G. Anderl und Martin Schuster20.08.2015Categories: Insurance

...oder: eine traurige Bilanz zum Thema Altersvorsorge in Deutschland!

Immer wieder liest man über die Altersarmut in Deutschland. Wie ernst die Lage tatsächlich ist, wissen aber nur die Wenigsten. Wir zeigen Ihnen die aktuellste Studie sowie den Hintergrund, wie es zu Armut im Alter kommen kann.

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat hierfür den ersten Altersarmuts-Atlas erstellt und von TNS Infratest in einer Studie 1.120 Rentner sowie Pensionäre zu ihren aktuellen Lebensumständen befragen lassen.

Das erschreckende Ergebnis: Jeder sechste Rentner ist heute schon von Altersarmut betroffen!

Etwa jeder Zehnte empfindet seine finanzielle Situation als „eher schlecht“ oder „schlecht“, zudem bewerten rund 38 Prozent ihren aktuellen Lebensstandard als „mittelmäßig“. 40 Prozent der Befragten müssen sich im Alltag einschränken um über die Runden zu kommen. Hierbei werden vor allem an Urlauben, Ausflügen sowie an sozialen Aktivitäten und medizinischen Versorgungen gespart. Dazu kommt, dass immer mehr Rentner auf zusätzliche Hilfe des Staates angewiesen sind.  Im März 2015 waren rund 512.000 Senioren auf eine weitere Sozialhilfe angewiesen – immer hin schon 3% aller Rentner.

Die Studie zeigt, dass Altersarmut nicht erst die zukünftigen Generationen betreffen kann, sondern es jetzt schon ein aktuelles Thema ist. Mit der gesetzlichen Rente allein lässt sich der gewohnte Lebensstandart nicht halten...es ist daher wichtig, dass man früh genug anfängt für den Ruhestand zu sparen und das Geld richtig anzulegen.

Wie kommt es zur Altersarmut?

Durch den Generationenvertrag sind die  Arbeitnehmer als Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar für die Finanzierung der Rentner verantwortlich – das so genannte Umlageverfahren. Dieses System basiert auf einer Situation zu Zeiten Bismarcks, wo eine große Arbeiterschaft sehr wenigen Rentnern gegenüber stand, da die Menschen schon sehr jung starben und deshalb wenig Rente aus den Kassen benötigten.

Konkret bedeutet das, dass die jetzigen Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die heutigen Rentner finanzieren.

Das Problem dieses Systems liegt auf der Hand: Sinkt die Zahl der Arbeitnehmer wohingegen die Rentner mehr werden, so wird in den Kassen zu wenig Geld einbezahlt und es entsteht eine Lücke. Während im Jahr 2000 noch 4,13 Arbeitnehmer für einen Rentner zuständig waren, so sind es heute nur noch rund 2,87 und im Jahre 2040 wird das Verhältnis 1,9:1 sein.

Das Problem der Altersarmut wird in Zukunft immer größer und es wird daher auch noch wichtiger, dass Sie rechtzeitig vorausplanen. Nutzen Sie unsere Informationen und eine fundierte Ruhestandsplanung, damit Sie sehen, was Sie unternehmen können, um Ihren Lebensstandard auch im Alter beizubehalten. 

Wechselrecht in der Privaten Krankenversicherung

By Florian G. Anderl28.05.2015Categories: Insurance

Das im Jahr 2007 neu aufgelegte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bietet in Verbindung mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) zwei verschiedene Möglichkeiten seinen PKV-Tarif so zu verändern, dass das Ziel der Beitragsreduktion erreicht werden kann:

Neben der Einführung eines branchenweit einheitlichen Basistarifs gibt es auch noch gem. §204 VVG das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des aktuellen Versicherungsunternehmens.

Was besagt der § 204 VVG ?

§ 204 Tarifwechsel 

(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser 1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; [...] 

§ 204 VVG regelt also die Rechte eines privat Krankenversicherten in Bezug auf einen Tarifwechsel. Er ist sozusagen die Neufassung des früheren § 178 VVG, der es PKV-Versicherten schon seit 1994 ermöglicht innerhalb der eigenen Versicherung in einen anderen Tarif zu wechseln, den diese anbietet. Da viele vor allem ältere Versicherungsnehmer noch zu veralteten, teilweise sogar schon geschlossenen (also nicht mehr angebotenen) Tarifen versichert sind, die oft teuer und mit nicht mehr zeitgemäßen Bedingungen ausgestattet sind, versuchen Versicherer immer noch mithilfe verschiedenster Begründungen einen Wechsel in günstigere Tarife abzulehnen. Diese neue Regelung  aus §204 VVG ist deshalb insbesondere für die Zielgruppe mit lange bestehenden Tarifen sehr interessant.

Dem Versicherungsnehmer wird durch diese gesetzliche Regelung das Recht eingeräumt, auf Antrag bei seinem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln, sofern der Versicherungsschutz des angestrebten Tarifes mit dem bisherigen Versicherungsschutz identisch ist. Die Versicherer sind nach § 6 Abs. 4 VVG gegenüber ihren Kunden sogar zur Auskunft und Beratung verpflichtet. Allerdings sieht die Praxis hier anders aus, da die meisten Krankenversicherer diese Option nicht gerne unterstützen. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist nämlich, dass alle aus dem alten Tarif erworbenen Rechte, Altersrückstellungen inbegriffen, angerechnet werden müssen, was häufig zu deutlichen Beitragseinsparungen führt.

Der Versicherer kann von dem Versicherten zwar im Gegenzug einen Risikozuschlag verlangen oder einen Leistungsausschluss vereinbaren, sofern die Leistungen des Tarifes, in den dieser wechseln will, höher sind als die des bisherigen Tarifs, jedoch nur für den Teil, der die aktuellen Leistungen übersteigt. Auch in Betracht kommt eine Wartezeit für mögliche höhere Ansprüche. Durch die Vereinbarung eines Leistungsausschlusses in Bezug auf die höheren Leistungen kann der Versicherte Risikozuschläge grundsätzlich vermeiden. Wer alle Möglichkeiten geschickt zu seinen Gunsten ausnutzt, kann enorm Beiträge sparen ohne dabei auf gewohnte Tarifmerkmale verzichten zu müssen.

Falls man sich dafür entscheidet den Wechsel nach §204 VVG innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft durchzuführen, sollte man sich nicht entmutigen lassen, falls der Krankenversicherer nicht sofort problemlos mitspielt. Fragen Sie schriftlich nach und setzen Sie eine angemessene Frist zur Bearbeitung bei Ihrem Unternehmen. Verlangen Sie ausdrücklich einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG und dem Hinweis, die Mehrleistungen ausschließen zu wollen, falls eine Risikoprüfung einen Abschluss sonst verhindert.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte unterbreiten Sie mir für meinen Vertrag Nr. ….. ein Angebot für einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG. Sollten keine leistungsgleichen Tarife vorhanden sein, so unterbreiten Sie mir bitte ein Angebot unter Ausschluss der Mehrleistungen. Ergeben sich Verschlechterungen in dem neuen Tarif, so informieren Sie mich bitte schriftlich über solche.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich ein Interesse an einer Prämiensenkung habe und daher einen solchen Tarifwechsel ernsthaft in Erwägung ziehe.”

Honorarberater oder Versicherungsberater helfen Ihnen gegen ein entsprechendes Honorar bei der Klärung welcher Weg für Sie der richtige sein kann (Basistarif oder Wechsel nach §204 VVG), bei der Suche nach einem geeigneten Tarif und ggf. bei der Umstellung und Abwicklung mit dem Versicherer. Da hier keine Provision fällig wird, werden Versicherungsvertreter sowie ihre Gesellschaften kein Interesse daran haben, Sie dabei zu unterstützen. 

Einkommenssicherung - sinnvoll und doch unterschätzt!

By Florian G. Anderl20.04.2015Categories: Insurance

Was ist Berufsunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll dem Versicherten für den Fall einer Berufsunfähigkeit sein Einkommen durch Zahlung einer Rente sichern und so ein existenzbedrohendes Risiko abwenden. Das kann die Versicherung aber nur leisten, wenn eine ausreichend hohe Rente versichert wird und auch ein geeignetes Versicherungs- und Leistungsendalter gewählt wird. Im besten Fall hält man dank der BU-Rente seinen Lebensstandard bis zum Renteneintrittsalter bzw. bis zur Wiedereingliederung ins Berufsleben.

Welche Ursachen hat die Berufsunfähigkeit und wie groß ist das Risiko?

 

Laut Statistik müssen fast 25% aller Erwerbstätigen vor Beginn der Altersrente aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf aufgeben. Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist also enorm.

Welche finanziellen Folgen hat der Eintritt einer Berufsunfähigkeit für einen Erwerbstätigen?

Einer Berufsunfähigkeit geht in der Regel eine längerfristige Krankheit voraus, die oft auch zum Verlust des Arbeitsplatzes führt. Die Krankengeldzahlung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung endet in den meisten Fällen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Dabei spielt es auch keine Rolle ob eine andere gesetzliche oder private Versicherung eine Leistung erbringt. Spätestens nach dem Wegfall des Anspruches auf Arbeitslosengeld beginnt der soziale Abstieg.

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen, sofern überhaupt ein Anspruch besteht, oft noch nicht einmal die Höhe des gesetzlichen Existenzminimums. Ohne private Vorsorge ist für den Berufsunfähigen in den meisten Fällen der soziale Abstieg vorprogrammiert.

Die Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung

Seit dem 01.01.2001 gilt ein neues Gesetz, wonach die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen gestrichen und durch neue, so genannte Erwerbsminderungsrenten ersetzt wurden. Die volle Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag wird die halbe Rente gezahlt.

Leistungsansprüche aufgrund Erwerbsminderung:

erwerbsfähig Rente staatliche Rente bei einem Bruttoeinkommen i.H.v.
  2.000 EUR 2.500 EUR 3.000 EUR 4.000 EUR
mind. 6 Std. täglich keine 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR
3 bis 6 Std. täglich halbe  335 EUR 419 EUR 502 EUR 596 EUR
weniger als 3 Std. täglich       volle          670 EUR 837 EUR 1.005 EUR 1.192 EUR

 

Fazit: Jeder, der auf seine Arbeitskraft bei der Einkommenserzielung angewiesen ist, braucht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies betrifft aufgrund der reduzierten Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung auch gesetzlich Versicherte.

Kein Berufsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, hat nur dann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn er keine andere Tätigkeit in einem bestimmten Umfang mehr ausüben kann. Ein Bankkaufmann erhält zum Beispiel keine staatlichen Leistungen mehr, wenn er noch als Pförtner arbeiten könnte. Somit spielen der erlernte Beruf und das bisher erzielte Erwerbseinkommen keine Rolle. Für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden, gilt eine Übergangsregelung. Sie erhalten die alten Berufsunfähigkeitsrenten weiter, allerdings drastisch gekürzt. Das Rentenniveau entspricht in etwa dem der halben Erwerbsminderungsrente.

Wartezeit von 5 Jahren

Besonders für junge Arbeitnehmer ist das Thema private Absicherung von Bedeutung: Um Rentenansprüche wegen Erwerbsminderung geltend zu machen, müssen Berufseinsteiger in der Regel ohnehin 5 Jahre versichert sein (Wartezeit) und davon 36 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung abgeführt haben. Aufgrund dessen ist die wirtschaftliche Existenz grundlegend gefährdet.

Selbständige und Freiberufler können oftmals, trotz Beitragszahlung, keine Ansprüche auf Erwerbsminderungs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente erwerben!

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung allein oft nicht reicht

Es gibt einige Krankheiten, die typischerweise nicht direkt oder gar nicht zur Berufsunfähigkeit führen, bei denen dennoch eine Absicherung des Einkommens oder zumindest eine Überbrückung nötig wird.

Bei einem Herzinfarkt oder einer Krebsdiagnose beispielsweise ist es häufig nötig einige Zeit im Beruf zu pausieren um eine vollständige Genesung zu erreichen und meist ist es auch nach dieser noch ärztlich angeraten im Beruf kürzer zu treten. Damit man sich das aus finanzieller Sicht auch erlauben kann (trotz Hypothek für das Haus oder Studienfinanzierung der Kinder) braucht man in den allermeisten Fällen ein finanzielles Polster; dieses erhält man durch eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread Disease).

Eine Dread Disease bezahlt Ihnen bei bestimmten vertraglich festgelegten Diagnosen bzw. schweren Krankheiten eine vorher festgelegte Einmalleistung um eventuelle finanzielle Verpflichtungen abzugelten oder auch um nötige Umbaumaßnahmen am Eigenheim vornehmen lassen zu können. So können Sie sich voll und ganz auf die wichtigste Sache konzentrieren: Ihre Genesung bzw. Gesundheit

Für Selbständige: Soll Ihr Unternehmen für die Dauer einer Reha „brach liegen“ oder durch einen Interimsmanager weitergeführt werden? In jedem Fall kostet das Geld, das Sie dann haben müssen!

Zusätzliche Hinweise zum Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit

Bei einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 6 Monaten entsteht eine Versorgungslücke, denn als gesetzlich Krankenversicherter bekommen Sie nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ein Krankengeld, das nur noch zu  ca. 75% Ihr Nettoeinkommen abdecken wird. Hierdurch kann es zu einem Verlust Ihres Lebensstandards kommen. 

Bei Selbständigen und Freiberuflern gibt es im Normalfall keine Lohnfortzahlung, daher existiert hier schon ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Versorgungslücke.

Um diese entstehenden Einbußen aufzufangen und somit die Einkommenssicherung lückenlos zu gewährleisten ist ein Krankentagegeld in ausreichender Höhe unverzichtbar!

Qualitätsmerkmale einer guten Einkommenssicherung

Unabhängige Rating-Agenturen wie Morgen & Morgen oder Franke und Bornberg empfehlen folgende Fragen an eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung zu stellen:

  • Verzichtet der Versicherer altersunabhängig und eindeutig auf sein Recht auf abstrakte Verweisung?
  • Wird der Versicherer leisten, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich länger als 6 Monate fortbesteht? (Der sogenannte verkürzte Prognosezeitraum)
  • Bietet der Versicherer umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten, um den Versicherungsschutz während der gesamten Laufzeit der persönlichen Situation ohne Gesundheitsprüfung anzupassen?
  • Für Selbständige: In welchem Umfang verlangt der Versicherer die Umorganisation des Arbeitsplatzes?
  • Für Beamte: Ist eine Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart?

Für die Schwere-Krankheiten-Absicherung (Dread Disease) gelten folgende Fragen:

  • Welche Krankheiten gelten (zu welchen Bedingungen) als versichert?
  • Was passiert mit der Absicherung, wenn einmal Leistung ausgeschüttet wurde? (Second Event-Klausel?)
  • Wie lange nach Diagnose einer versicherten Krankheit wird die Leistung ausbezahlt? (Karenzzeit)
  • Bietet der Versicherer umfangreiche Nachversicherungsmöglichkeiten, um den Versicherungsschutz während der gesamten Laufzeit der persönlichen Situation ohne Gesundheitsprüfung anzupassen?

Das sind nur wenige Kriterien, die eine leistungsstarke Absicherung kennzeichnen. Umso wichtiger ist eine inhaltliche Beratung, um für Sie ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis zu schaffen.

Produktauswahl - wichtige Punkte

Unsere Produktempfehlungen basieren auf einer umfangreichen und regelmäßig durchgeführten Markt-analyse. Dabei berücksichtigen wir Ihre Wünsche, Ihre derzeitige Vorsorgesituation und Ihren finanziellen Spielraum. Folgende Prüfkriterien spielen bei der Auswahl des passenden Versicherungsschutzes eine wichtige Rolle:

1. finanzstarke und erfahrene Versicherer 

2. transparente und kundenfreundliche Bedingungswerke 

3. günstige Prämien

Tipps zum Abschluss

Sie sollten u. a. die folgenden Punkte beachten, wenn Sie einen Vertrag abschließen wollen:

1. Je früher, desto besser: Je früher Sie den Antrag stellen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es keine gesundheitlichen Einschränkungen gibt, die seitens des Versicherers zu Beitragserhöhungen, Ausschlüssen oder gar Ablehnung führen können. Außerdem erhöht sich mit steigendem Eintrittsalter auch die Prämie.

Zudem gilt: Besonders als Berufsanfänger besteht keine Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung.

2. Dynamik: Vereinbaren Sie eine regelmäßige Erhöhung der vereinbarten Leistungen, um die Kaufkraft der versicherten Leistungen zu erhalten. Denken Sie dabei auch an zukünftige Einkommenssteigerungen. Diese regelmäßige Erhöhung Ihrer Leistungen findet ohne erneute Gesundheitsprüfungen statt.

3. Vorsicht bei den Antragsfragen: Achten Sie darauf, dass die Antragsfragen zeitlich so befristet sind, dass Sie diese objektiv richtig beantworten können. Machen Sie alle Angaben im Antrag mit äußerster Sorgfalt. Aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben kann der Versicherer ggf. die Leistung verweigern und vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen anfechten. Dann erhalten Sie möglicherweise trotz jahrelanger Beitragszahlung keine Leistung.

Wichtig:

Bei diesen Tipps und Informationen handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Berufsunfähigkeits-, Schwere Krankheiten- und Krankentagegeldversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen regeln die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.