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Finanzielle Entscheidungen begleiten uns ein Leben lang – von der ersten Geldanlage über den Vermögensaufbau bis hin zur Ruhestandsplanung. In unserem Blog geben wir Ihnen verständliche Einblicke, praktische Orientierung und unabhängige Einschätzungen zu Themen rund um Geldanlage, Finanzplanung, Vorsorge und wirtschaftliche Entwicklungen.
Unser Ziel ist es, komplexe Finanzthemen so aufzubereiten, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Dabei geht es nicht um Produktwerbung, sondern um Klarheit, Einordnung und echte Hilfestellung für Ihre persönliche Situation.
Ob Sie sich gerade zum ersten Mal mit Finanzen beschäftigen oder bereits konkrete Fragen zu Vermögen, Absicherung oder Altersvorsorge haben: Hier finden Sie Inhalte, die Ihnen weiterhelfen sollen.

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Die Gesundheitsfragen der Debeka

Sicherlich ist Ihnen allen geläufig, dass man bei einer Beantragung einer Krankenversicherung gewisse Gesundheitsangaben an den Versicherer weitergeben muss. Üblich ist dabei, dass der Versicherer 3, 5 oder auch in stationären Bereichen teils auch 10 Jahre in die Vergangenheit rückfragt und konkrete Informationen zu Behandlungen, Untersuchungen oder auch unbehandelten Gebrechen abfragt. 

So auch die Debeka, die in den Gesundheitsfragen zuerst ambulante Behandlungen, Medikamentenverordnungen, Untersuchungen und Beratungen der letzten 3 Jahre abfragt. Im stationären Bereich wird 5 Jahre zurück gefragt und in Frage Nr. 5 schließlich auch auf angeratene kommende Untersuchungen eingegangen. Soweit so gut!

Doch dann gibt es noch Frage XI Nr. 6: "Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?"

Die Problematik ist, dass hier keinerlei zeitliche Begrenzung mehr vorgesehen wurde, was juristisch schwierig, technisch sogar unlösbar ist. Denn geben Sie hier ein "Nein" bei der Frage an, ist der Vertrag dauerhaft kündbar ("vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung"), da mit Sicherheit irgendeine Erkrankung oben nicht angegeben werden musste. Normalerweise ist man ja älter als 5 Jahre, wenn man eine private Krankenvollversicherung beantragen will, sodass die Gesundheitsfragen nun von 5 Jahren auf "beliebig lange" ausgeweitet wurden! Bei Angabe von "Nein" haben wir also nicht 5 sondern die vergangenen 20/ 25/ 30 oder mehr Jahre zu beachten und es ist mehr als wahrscheinlich, dass in diesem Zeitraum auch eine gesundheitliche Problematik und eine Behandlung und Untersuchung bestand. Gibt man "Ja" an, kann man sich auf eine tagelange Arbeit einstellen, da man alle (!) Untersuchungen angeben muss. Ob man dabei nicht trotzdem etwas vergessen könnte?!

Fazit: Bei Würdigung dieser Frage kann man guten Gewissens niemandem raten, sich bei der Debeka privat Kranken zu versichern, da dieser Vertrag auf Dauer zu Problemen führen kann. Gesundheitsfrage XI Nr. 6 ist einfach nicht abschließend zu beantworten! 

Wir raten also allen unseren Mandanten davon ab, die Debeka mit ins Kalkül zu ziehen und versprechen, dass wir Ihnen gleiche oder bessere Leistung für ähnlichen Beitrag bewerkstelligen können.